Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Sommerarbeitszeit
Hipo:
Hallo zusammen,
gibt es hier Verwaltungen, die trotz intensivem Publikumsverkehr an Nachmittagen, wie z. B. Kreisverwaltungen, eine Sommergleitzeitregelung haben? Damit meine ich den klassischen Fall: 06:00 Uhr kommen, 15:00 Uhr gehen, Öffnungszeiten bis 16:00 Uhr bzw. 18:00 Uhr. Oder gibt es andere Modelle?
Wie wird hier den publikumsintensiven Abteilungen gegenüber argumentiert, die ja von einer Sommergleitzeitregelung fast nicht profitieren?
vielen Dank im Voraus
Spid:
Der TVÖD trifft dazu keine Regelung.
Kingrakadabra:
Die Öffnungszeiten sind zu gewährleisten. Dienstbeginn ab 06:00 Uhr ist möglich (Regelung hier).
EricB:
Wird bei uns Woche für Woche festgelegt (wetterabhängig). Wenn es denn besonders heiß wird, wird der mögliche Dienstbeginn auf 06:00 Uhr vorgelagert. Die Öffnungszeiten sind dabei zu gewährleisten.
heidi80:
Ich find die Frage ja schon fast überflüssig ;) ;)
Wenn meine Behörde dem Bürger "anbietet" bis 18:00 Uhr für ihn da zu sein, dann ist das keine Wunschöffnungszeit. Wir haben hier auch die Sommerregelung, dass wir 06:00 Uhr beginnen und 14:00 Uhr gehen dürfen. Jedoch ist der Betrieb, wie schon 5x erwähnt, trotzdem bis 18:00 Uhr aufrecht zu erhalten.
Dass die "Publikumsabteilung" da natürlich regelmäßig den Kürzeren zieht, ist eben leider so.
Wir handhaben das so, dass jeder in der Woche mal lange Dienst hat. Somit muss jeder nur einmal schwitzen.
Irgendwo im Forum hatten wir ein ähnliches Thema - was macht denn der Müllmann, Maurer, Dachdecker, Postmann, wenn es draußen 40°C im Schatten hat?? Richtig, er arbeitet trotzdem ;D ;D
Meckern auf hohem Niveau ;D :P
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