Autor Thema: Höhergruppieung von der kleinen E9 in die E9b TV-Hessen  (Read 4416 times)

Ella

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Hallo zusammen,

Ich bin zur Zeit in der E9a Stufe 2 und soll ab 01.08.2019 in die E9a höhergruppiert werden.

In welcher Stufe werde ich eingestuft?
Muss ich wieder 2 Jahre in der Stufe 2 verweilen bis ich in die E9 a Stufe 3 komme?

Vielen Dank für Auskünfte

Spid

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Eine Höhergruppierung von E9a in E9a ist derzeit unmöglich, weil es diese derzeit nicht gibt und wird derzeit unmöglich gewesen sein, weil es sich um die selbe Entgeltgruppe handelt.

Ella

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Sorry ich meine von E9a in die E9b..

Spid

  • Gast
Die Höhergruppierung führt jedenfalls in Stufe 2. Ob für die Höhergruppierung von E9a/2 in E9b/2 eine spezielle Regelung wie bspw. im TVÖD vereinbart wird, steht noch nicht abschließend fest.

Ella

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vielen Dank!
Wie ist es im nächsten Jahr, mit der kleinen E9, wäre ich  in die Stufe 3 gekommen.
in Welche Stufe werde ich  mit der E9b im nächsten Jahr eingestuft  (Stufe 3 oder muss ich 2 Jahre warten, bis ich in die nächste Stufe gestuft werde)?

sigma5345

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du musst 2 Jahre in der E9b Stufe 2 sein um in Stufe 3 zu kommen

Spid

  • Gast
Ich glaube, @Ella meinte, ob sie bei einer Höhergruppierung im nächsten Jahr in Stufe 3 käme.

Im TV-H erfolgen Höhergruppierungen stufengleich.

Ella

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@ spid, Ja genau, dass hab ich gemeint, also die Zeit in der E9a wir nicht angerechnet und verfällt >:(

nichts_tun

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@ spid, Ja genau, dass hab ich gemeint, also die Zeit in der E9a wir nicht angerechnet und verfällt >:(

Es steht noch nicht fest, ob die Zeit, die du bislang in Stufe 2 verbracht hast, in der höheren Entgeltgruppe angerechnet wird.

nichts_tun

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@ spid, Ja genau, dass hab ich gemeint, also die Zeit in der E9a wir nicht angerechnet und verfällt >:(

Es steht noch nicht fest, ob die Zeit, die du bislang in Stufe 2 verbracht hast, in der höheren Entgeltgruppe angerechnet wird.

Ich glaube, @Ella meinte, ob sie bei einer Höhergruppierung im nächsten Jahr in Stufe 3 käme.

Im TV-H erfolgen Höhergruppierungen stufengleich.

Aber regulär ohne Anrechnung der Stufenlaufzeit (§ 17 Abs. 4 S. 2 TV-H).