Höhergruppieung von der kleinen E9 in die E9b TV-Hessen

Begonnen von Ella, 01.08.2019 14:54

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Ella

Hallo zusammen,

Ich bin zur Zeit in der E9a Stufe 2 und soll ab 01.08.2019 in die E9a höhergruppiert werden.

In welcher Stufe werde ich eingestuft?
Muss ich wieder 2 Jahre in der Stufe 2 verweilen bis ich in die E9 a Stufe 3 komme?

Vielen Dank für Auskünfte

Spid

Eine Höhergruppierung von E9a in E9a ist derzeit unmöglich, weil es diese derzeit nicht gibt und wird derzeit unmöglich gewesen sein, weil es sich um die selbe Entgeltgruppe handelt.

Ella


Spid

Die Höhergruppierung führt jedenfalls in Stufe 2. Ob für die Höhergruppierung von E9a/2 in E9b/2 eine spezielle Regelung wie bspw. im TVÖD vereinbart wird, steht noch nicht abschließend fest.

Ella

vielen Dank!
Wie ist es im nächsten Jahr, mit der kleinen E9, wäre ich  in die Stufe 3 gekommen.
in Welche Stufe werde ich  mit der E9b im nächsten Jahr eingestuft  (Stufe 3 oder muss ich 2 Jahre warten, bis ich in die nächste Stufe gestuft werde)?

sigma5345

du musst 2 Jahre in der E9b Stufe 2 sein um in Stufe 3 zu kommen

Spid

Ich glaube, @Ella meinte, ob sie bei einer Höhergruppierung im nächsten Jahr in Stufe 3 käme.

Im TV-H erfolgen Höhergruppierungen stufengleich.

Ella

@ spid, Ja genau, dass hab ich gemeint, also die Zeit in der E9a wir nicht angerechnet und verfällt >:(

nichts_tun

Zitat von: Ella in 05.08.2019 00:37
@ spid, Ja genau, dass hab ich gemeint, also die Zeit in der E9a wir nicht angerechnet und verfällt >:(

Es steht noch nicht fest, ob die Zeit, die du bislang in Stufe 2 verbracht hast, in der höheren Entgeltgruppe angerechnet wird.

nichts_tun

Zitat von: Ella in 05.08.2019 00:37
@ spid, Ja genau, dass hab ich gemeint, also die Zeit in der E9a wir nicht angerechnet und verfällt >:(

Es steht noch nicht fest, ob die Zeit, die du bislang in Stufe 2 verbracht hast, in der höheren Entgeltgruppe angerechnet wird.

Zitat von: Spid in 02.08.2019 09:32
Ich glaube, @Ella meinte, ob sie bei einer Höhergruppierung im nächsten Jahr in Stufe 3 käme.

Im TV-H erfolgen Höhergruppierungen stufengleich.

Aber regulär ohne Anrechnung der Stufenlaufzeit (§ 17 Abs. 4 S. 2 TV-H).