Hallo,
in meinem Betrieb soll eine Umsetzung erfolgen, in dessen Folge ich Tätigkeiten ausüben soll, welche
laut Stellenbeschreibung, einer geringeren Entgeltgruppe entsprechen.
Der Arbeitgeber sichert mir schriftlich zu, dass sich an meiner derzeitigen Eingruppierung nichts ändert.
Ich habe Zweifel, wie verbindlich eine solche Aussage ist und Sorge, dass man im Rahmen künftiger Organisationsüberprüfungen zu einem anderen Ergebnis kommen kann?
Vielleicht weiss jemand einen Rat.