Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Umsetzung
antjebraun:
Hallo,
in meinem Betrieb soll eine Umsetzung erfolgen, in dessen Folge ich Tätigkeiten ausüben soll, welche
laut Stellenbeschreibung, einer geringeren Entgeltgruppe entsprechen.
Der Arbeitgeber sichert mir schriftlich zu, dass sich an meiner derzeitigen Eingruppierung nichts ändert.
Ich habe Zweifel, wie verbindlich eine solche Aussage ist und Sorge, dass man im Rahmen künftiger Organisationsüberprüfungen zu einem anderen Ergebnis kommen kann?
Vielleicht weiss jemand einen Rat.
Spid:
Tariflich gibt es keine "Umsetzung". Es handelt sich in der Sachverhaltsschilderung um die Übertragung einer anderen auszuübenden Tätigkeit. Das Direktionsrecht des AG ist grundsätzlich darauf beschränkt, dem AN Tätigkeiten zu übertragen, die nicht zu einer anderen Eingruppierung führen. Mithin bedarf es Deiner Zustimmung. Da die Eingruppierung nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht, kann der AG im geschilderten Sachverhalt einen Bestand der Eingruppierung nicht zusagen.
antjebraun:
@spid Vielen Dank für die Antwort.
Eine Zustimmung erfolgte meinerseits selbstverständlich nicht.
Der Antwort entnehme ich, dass weder die Übertragung niederer Tätigkeiten als auch die Zusicherung
des Erhalts der Eingruppieriung rechtswidrig wären?
Was wäre in diesem Fall eine mögliche angemessene Reaktion?
Spid:
Dem AG schriftlich mitteilen, daß man mit der Übertragung der neuen Tätigkeit nicht einverstanden ist und sein vertragswidriges Verhalten abmahnen.
antjebraun:
@spid nochmals Danke.
Dies ist bereits Geschehen. Der Arbeitgeber sieht jedoch in der Zusicherung der Entgeltgruppe, die Übertragung der neuen Tätigkeiten vom Direktionsrecht gedeckt und besteht auf Erfüllung der neuen Tätigkeiten.
Schwierige Situation.
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