Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Umsetzung
Lars73:
Der PR hat der Übertragung der Tätigkeit zugestimmt? Wenn nicht diese ins Boot holen. Dann können die sich mit dem Arbeitgeber auseinandersetzen.
Hinsichtlich der Garantie wäre es wichtig, was der Arbeitgeber garantiert. Egal was er garantiert berührt dies aber nicht die Frage der Zulässigkeit der Übertragung.
Aber soweit der Arbeitgeber anerkennt, dass die Gesamttätigkeit der neuen Aufgabe einer niedrigeren Entgeltgruppe entspricht wäre eine dauerhafte Übertragung nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung möglich. Allerdings im Falle der Änderungskündigung ggf. auch verbunden mit der niedrigeren Bezahlung der geringeren Entgeltgruppe.
Es spricht einiges dafür sich rechtlichen Rat zu suchen. Das Vorgehen in dem Bereich ist kompliziert und mit einigen rechtlichen Fallstricken versehen.
antjebraun:
Ich danke euch und werde mir wohl rechtlichen Beistand organisieren und das einmal prüfen lassen.
lg antje
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