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Qualifikation höher als EG12

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Zerberus:
oh mann... wie oft soll ich mich zitieren??? Darum geht es mir doch gar nicht...

Zerberus:

--- Zitat von: Zerberus am 05.08.2019 15:08 ---
--- Zitat von: Zerberus am 05.08.2019 14:37 ---
Mir geht es da jetzt um die tatsächlichen Qualifikationen und nicht um die Möglichkeiten die der Arbeitgeber hat Posten nach Sympathiepunkten zu vergeben...

--- End quote ---

Also nochmal: Das ist mir doch alles klar. Wenn man eine entsprechend bewertete Stelle hat oder bekommt geht alles usw. ABER, wie auch z.b. der Verwaltungslehrgang II als Qualifikation ab 9b zählt, gibt es dies auch ohne Studium für höher EG12?
Also abgesehen von der Sache, daß man auf einer entprechenden Stelle sitzt, oder diese in Aussicht gestellt bekommt...

--- End quote ---

Chrille1507:
@Zerberus:
Ja auch ohne Studium kann man theoretisch eine Stelle oberhalb der E 12 bekommen, wenn die Stelle höher eingruppiert ist und in den Anforderungen für die Stelle kein Studium erwähnt wird. Ob es diese Fälle gibt weiß ich aber nicht.

Die Eingruppierung der Stelle erfolgt aus den auszuübenden Tätigkeiten, wie @Spid es mehrfach erwähnt hat.

Zerberus:

--- Zitat von: Chrille1507 am 05.08.2019 15:18 ---
Die Eingruppierung der Stelle erfolgt aus den auszuübenden Tätigkeiten, wie @Spid es mehrfach erwähnt hat.

--- End quote ---

Das ist mir ja auch klar, wie ich bereits mehrfach erwähnt habe.
Ich möchte lediglich wissen, ob es eine Qualifikation dafür gibt -.- Der ganze Stellenkram bleibt mal kurz draußen vor der Tür...

BBBB:

--- Zitat von: Spid am 05.08.2019 14:42 ---Ja.
Eine entsprechende auszuübende Tätigkeit

--- End quote ---

Das wurde doch mit dieser Antwort von Spid schon gesagt...

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