Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Qualifikation höher als EG12
Spid:
Mir erschließt sich nicht, wie man derlei aus meinen Ausführungen schließen könnte.
Zerberus:
Ja ne...is klar... ;)
pvenj:
Solange du nicht wirksam eine Tätigkeit entsprechend der höheren EG übertragen bekommst, geht es nicht.
Du kannst ja Qualifikationen noch und nöcher haben. Die Entgeltgruppe ist an die (nicht nur vorübergehend) auszuübende Tätigkeit gebunden.
Zerberus:
--- Zitat von: Zerberus am 05.08.2019 14:37 ---
Mir geht es da jetzt um die tatsächlichen Qualifikationen und nicht um die Möglichkeiten die der Arbeitgeber hat Posten nach Sympathiepunkten zu vergeben...
--- End quote ---
Also nochmal: Das ist mir doch alles klar. Wenn man eine entsprechend bewertete Stelle hat oder bekommt geht alles usw. ABER, wie auch z.b. der Verwaltungslehrgang II als Qualifikation ab 9b zählt, gibt es dies auch ohne Studium für höher EG12?
Also abgesehen von der Sache, daß man auf einer entprechenden Stelle sitzt, oder diese in Aussicht gestellt bekommt...
Spid:
Auch für die Eingruppierung in E9b bis E12 ist eine entsprechende auszuübende Tätigkeit zwingende Voraussetzung für eine entsprechende Eingruppierung.
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