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Qualifikation höher als EG12

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Zerberus:

--- Zitat von: Texter am 05.08.2019 15:39 ---Details zu der Fortbildung findest du in NRW bei den Studieninstituten. Ob es die Fortbildung auch in anderen Bundesländern gibt, kann ich nicht sagen.

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Beste Antwort. Vielen Dank!!!

D-x:

--- Zitat von: Zerberus am 05.08.2019 15:40 ---
--- Zitat von: Texter am 05.08.2019 15:39 ---Details zu der Fortbildung findest du in NRW bei den Studieninstituten. Ob es die Fortbildung auch in anderen Bundesländern gibt, kann ich nicht sagen.

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Beste Antwort. Vielen Dank!!!

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Möglicherweise ist die Antwort zwar die, die Deiner Erwartung am nächsten kommt, und inhaltlich ist sie auch nicht zu beanstanden, doch wie praxisrelevant ist, steht auf einem anderen Blatt.

Vielleicht helfen diese Fortbildungen der Studieninstitute zwar, aber dass sie in Stellenausschreibungen genannt würden, hätte ich spontan nicht im Gedächtnis. In meiner näheren Umgebung werden solche Fortbildungen nicht bei den Anforderungen genannt. (Derzeit werden bei uns für alle ausgeschrieben Stellen >EG12 abgeschlossene Studien gefordert)

Möglicherweise wäre es am zielführendsten, wenn Du einfach mal eine große Menge Stellenausschreibungen liest, ggf. im relevanten Bereich und den entsprechenden angegebenen Entgeltgruppen. Dort wird ja ersichtlich sein, welche Anforderungen der Arbeitgeber aufstellt. Prinzipiell kann er hier nämlich alles und nichts fordern, bsp. auch ein Masterstudium für eine EG3-Tätigkeit oder (nur) eine 3-jährige Ausbildung für eine EG14-Tätigkeit. An die in der Stellenausschreibung genannten Anforderungen ist er aber gebunden, sofern diese nicht als optional genannt werden.

Der Blick in die Praxis sollte Dir zeigen, was da gefordert wird. Dass der TVöD keine bestimmten Forderungen verpflichtend nennt, wurde bereits dargelegt.

WasDennNun:

--- Zitat von: Zerberus am 05.08.2019 14:37 ---ist es für Angestellte im ö.D. (mit Verwaltungslehrgang II) möglich ohne Studium eine höhere Entgeltgruppe als EG12 zu erreichen? Wenn ja, was ist dafür nötig?
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1.)
Zunächst ist es nötig, dass der AG die Stelle so ausschreibt, dass keine Qualifikation vorausgesetzt wird.
Z.B:: Es wird eine Stelle E13 mit Tätigkeiten die eines Diplom/Master ausgeschrieben, es wird jedoch diese Ausbildung nicht als Voraussetzung sondern nur als wünschenswert in der Ausschreibung tituliert.
Dann kann jeder (auch ohne Bildungsvoraussetzung sich darauf bewerben.

--- Zitat ---Mir geht es da jetzt um die tatsächlichen Qualifikationen und nicht um die Möglichkeiten die der Arbeitgeber hat Posten nach Sympathiepunkten zu vergeben...

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2.) Als zweites muss man dann beim Auswahlverfahren überzeugen und potentielle andere Mitbewerber übertreffen. Ob durch Lehrgänge, Berufserfahrung, Sympthiepunkten, soziale Kompetenz, gutes Aussehen oder wie auch immer, dafür gibt es keinen Garant.

--- Zitat von: Zerberus am 05.08.2019 15:40 ---
--- Zitat von: Texter am 05.08.2019 15:39 ---Details zu der Fortbildung findest du in NRW bei den Studieninstituten. Ob es die Fortbildung auch in anderen Bundesländern gibt, kann ich nicht sagen.

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Beste Antwort. Vielen Dank!!!

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3.) Ob dir solche Fortbildungen dabei helfen, mehr Chancen auf einen Stelle zuhaben, hängt von der Stelle (und deren Ausschreibung) ab. Sie sind aber weder tarifrechtlich notwendig, noch kann man damit irgendetwas einfordern.
Auch hätte man damit kein Anrecht eingeladene zu werden.

Ich hoffe das ist dir bewusst.

Kurz gesagt: Die Qualifikation für eine Stelle ist immer die, den AG davon zu überzeugen, dass man den Job hervorragend machen wird.

Nicht mehr und nicht weniger.

Zerberus:
Vielen Dank für eure Antworten. Davon konnte ich jetzt einiges für mich verwerten!

Grumbakiechel:
Hallo Zerberus, jetzt mal ganz platt gesagt, würde es nicht mehr Sinn machen, den Arbeitgeber selbst zu fragen, wie und ob eine weitere Qualifikation seinerseits außer einem Studium noch anerkannt würde? Denn alles Andere ist ja erst mal graue Theorie und kann demnach variieren. Nur weil ein bestimmter AG dafür offen ist, irgendwelche Qualis unterhalb Studium zu akzeptieren, muss das noch lange nicht bedeuten, dass dies bei einem anderen AG auch gilt. Bevor ich mir die Mühe mache, selbst herumzuforschen, frage ich doch lieber gleich da, wo ich eine Antwort bekomme, die dort tatsächlich Gültigkeit hat.

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