Sie sollten sich aber im Klaren darüber sein, dass die Kombination aus "kläre ich das im Vorwege" und "hier im Forum" ganz schön in die Hose gehen kann. Wenn Sie versetzt werden, dann findet eine Stufenfestsetzung nach niedersächsischem Besoldungsrecht statt. Es gibt keinen Grundsatz, dass die Stufe gleich bleibt und ich halte dies auch für äußerst unwahrscheinlich. Skizzieren Sie Ihren Werdegang nach dem Verlassen der allgemeinbildenden Schule, dann schaue ich mir das an und schreibe, was ich davon halte - falls ich die Zeit dazu finde.