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[Allg] Dienstherrenwechsel

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was_guckst_du:
...das mtl. Brutto liegt bei A11 St. 5 beim Bund bei 4.235 € und in Niedersachsen bei 3.580 € (wobei die Jahressonderzahlung beim Bund bereits im Monatsgehalt eingerechnet ist)...

...wie wird nun dieser Unterschied ausgeglichen?

2strong:
In Niedersachsen wird meines Wissens keine Jahressonderzahlung gewährt. Insofern ist die gesamte Differenz zum Bundesniveau auszugleichen.

was_guckst_du:
...die Frage war eher, aufgrund welcher Rechtsgrundlage überhaupt auszugleichen ist?

Bunny:
§ 41 NBesG

was_guckst_du:
...diese Ausnahme stellt aber die oberste Dienstbehörde fest..ich kann mir nicht vorstellen, dass die kommunale Perrsonalabteilung diese schon eingeholt hat... 8)

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