Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Dienstherrenwechsel
Gerda Schwäbel:
Sie sollten sich aber im Klaren darüber sein, dass die Kombination aus "kläre ich das im Vorwege" und "hier im Forum" ganz schön in die Hose gehen kann. Wenn Sie versetzt werden, dann findet eine Stufenfestsetzung nach niedersächsischem Besoldungsrecht statt. Es gibt keinen Grundsatz, dass die Stufe gleich bleibt und ich halte dies auch für äußerst unwahrscheinlich. Skizzieren Sie Ihren Werdegang nach dem Verlassen der allgemeinbildenden Schule, dann schaue ich mir das an und schreibe, was ich davon halte - falls ich die Zeit dazu finde.
2strong:
Bitte Deinen zukünftigen Dienstherren um Gewährung einer Ausgleichszulage gemäß § 41 NBesG.
Skedee Wedee:
Dann soll sich der Dienstherr schon einmal eine gute Begründung für die Kommunalprüfung parat legen. Schließlich ist für die Gewährung der Ausgleichszulage ein dienstliches Interesse an diesem einen Beamten notwendig, das auch noch erheblich sein muss.
2strong:
Das erhebliche dienstliche Interesse an dem unter Leistungsgesichtspunkten am besten geeigneten Bewerber liegt auf der Hand. Aber spar Du ruhig 3,50 € und stelle einen drittklassigen Bewerber ein.
RichterT:
Danke für Eure Hinweise,
habe nun mit der (zukünftigen) Personalstelle telefoniert. Man gilt als neu eingestellter Beamter. Die bisherigen Erfahrungen sollen berücksichtigt werden und ich soll keine finanziellen Nachteile erhalten - insofern schein der neue Dienstherr dann doch etwas Gestaltungsspielraum zu haben.
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