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[NW] Verbeamtung Tätowierung
Revier:
Hallo.
Ich bin Inspektoranwärter bei einer Kommunalverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Ich bin also Beamter auf Widerruf für den gehobenen öffentlichen Dienst. In meiner Behörde werde ich Tätigkeiten der allgemeinen Verwaltung einer Kommune übernehmen. Ein Publikumsverkehr besteht in der Regel nicht.
Ich habe mich nach meiner Verbeamtung auf Widerruf, also während meiner Ausbildung großflächig tätowieren lassen. Die Tätowierungen befinden sich auf den Oberarmen, Brust und Bein. Es sind also keine sichtbaren Tätowierungen. Die Motive sind nicht anstößig. Bei der Arbeit trage ich nie kurze Hose oder Tshirt. Das heißt, dass die Tätowierungen gar nicht auffallen und keiner meiner Kollegen überhaupt weiß, dass ich tätowiert bin. Das halte ich so für angebracht und es stellt auch kein Problem für mich dar, da es mit keinen wirklichen Aufwand für mich verbunden ist.
Nach meinem letzten Termin kamen mir jedoch bedenken, da die gesamte betroffene Körperfläche nun doch gewachsen ist. Ich habe angefangen mir Sorgen zu machen, ob mir die Tätowierungen bei einer Verbeamtung auf Lebenszeit im Weg stehen könnten. Zuvor habe ich dieses Problem immer nur mit Polizeibeamten in Verbindung gebracht.
Ich habe noch nie davon gehört, dass auch Kommunalbeamte in der allgemeinen Verwaltung Probleme wegen Tätowierungen bekommen können. Bei meiner Recherche habe ich auch keinen Fall gefunden, bei dem dies ein Problem war.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen, ob ich Probleme bekommen könnte? Oder stellen nicht sichtbare Tätowierungen in der Kommunalverwaltung kein Problem dar?
Und wird es vor der Beatmung auf Lebenszeit überhaupt noch einmal eine amtsärztliche Untersuchung geben?
Vielen Dank für alle Antworten im Voraus.
Chrille1507:
Hallo,
ich denke die Tätowierungen stellen kein Problem dar. Vor allem, weil du sie nicht zur Schau stellst.
Hat denn jemand an deiner Dienststelle sich zu dem Thema geäußert?
Revier:
Bisher hat sich niemand geäußert. Ich habe aber auch Angst das Thema aktiv zu fördern. Wie gesagt: Es ist auch noch niemandem aufgefallen. Und ich hatte mir darüber, bis ich anfing mich mit dem Thema zu beschäftigen, wenig Gedanken darüber gemacht...
Eventuell bei einer erneuten amtsärztlichen Untersuchung vor der Beamtung auf Lebenszeit?
Ich bin so verwirrt, weil ich kein Urteil oder Kommentar oder sonstiges zu dem Thema gefunden habe. Immer geht es nur um Polizeibeamte...
Die gängige Praxis in der allgemeinen Verwaltung ist mir leider überhaupt gar nicht bekannt...
bettelmusikant:
Sofern du keine übermäßig vielen Pigmentnävi hast, deren Begutachtung durch einen Hautarzt im Zuge einer Hautkrebsvorsorge durch die Tätowierungen unmöglich gemacht wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass der AA daran Anstoß nehmen könnte!
Ich würde mich dahingehend echt nicht verrückt machen und entspannt bleiben :)
BNRW1:
Pech gehabt:
--- Zitat ---§15 Absatz 2 LBG NRW:
für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sind nur Reinhäuter zuzulassen.
--- End quote ---
;D
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