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[BY] Elterngeldberechnung

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Fakon:
Hallo,

in Bayern gibt es für Beamte noch die Jahresonderzahlung. Wird diese bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes mit berücksichtigt? Laut Wikipedia nicht oder? " Ausgangspunkt ist das Netto-Einkommen ohne Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. "

Hat jemand damit Erfahrungen?

VG Fakon

Bunny:
Steuerfreie und steuerlich als sonstige Bezüge (beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) behandelte Gehaltsbestandteile werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
https://www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/fragen2015/berechnung.php


Fakon:
Danke!

Dann ist dies aber eine Benachteiligung der bayerischen Beamten ggü. den Beamten in anderen Bundesländern, wo die Jahressonderzahlungen auf die Monate verteilt wurden, oder sehe ich das falsch?

VG

Aüg:

--- Zitat von: Fakon am 12.08.2019 19:23 ---Danke!

Dann ist dies aber eine Benachteiligung der bayerischen Beamten ggü. den Beamten in anderen Bundesländern, wo die Jahressonderzahlungen auf die Monate verteilt wurden, oder sehe ich das falsch?

VG

--- End quote ---

Sonderzahlungen werden beim Elterngeld auch nicht als Einkommen gewertet. Somit ein unverschaemter Vorteil je nach Konstellation. Und ab A13 duerfte fuer die Hoehe des Elterngeld egal sein ob es eine Sonderzahlung gibt odee nicht.

Fakon:

--- Zitat von: Aüg am 12.08.2019 23:10 ---Sonderzahlungen werden beim Elterngeld auch nicht als Einkommen gewertet. Somit ein unverschaemter Vorteil je nach Konstellation. Und ab A13 duerfte fuer die Hoehe des Elterngeld egal sein ob es eine Sonderzahlung gibt odee nicht.

--- End quote ---

Ja, ab A13, die meisten sind in niedrigeren Gruppen, es geht um A12 und weniger, wo man genau auf der Grenze mit/ohne liegt.

Gibt es denn niemand hier mit Erfahrungen? Zum Beispiel Grundschullehrerinnen in Bayern mit A12 und Kindern?

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