Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Urlaubsanspruch bei Kündigung

(1/6) > >>

05Paul:
Hallo,

ich habe zum 30.09.2019 gekündigt. (TV-H) Ich habe 30 Tage Urlaub + 2 Tage Sonderurlaub wg. Behinderung und 18 Tage aus 2018.
Aktuell habe ich noch 22 Tage. Lt. Personalabteilung stehen mir noch 12 Tage zu und ich bin auf 15 Tage gekommen.
kann mir jemand sagen auf wie viele Tage ich tatsächlich noch Anspruch habe ?

Danke

Paul

egotrip:
Nur meine Meinung,..

Aber ich würde sagen, die 18 aus 2018
19 aus 2019

Wären schon 37,....

Wie sich das mit dem Sonderurlaub rechnet, weiß ich nicht, aber ich würde in der Summe, wie oben, auf aktuell 37 Tage kommen...

Wenn du dieses Jahr schon einmal Urlaub hattest, sieht das natürlich anders aus

Spid:
Es gibt keinen Sonderurlaub wegen einer Behinderung. Ist der gesetzliche Zusatzurlaub gemeint?

Wie viele Urlaubstage wurden bis einschließlich 31.03.19 genommen und wie viele nach dem 31.03.19?

heidi80:

--- Zitat von: egotrip am 06.08.2019 19:34 ---Nur meine Meinung,..
--- End quote ---
... bringt dem TE aber leider nix  :o


--- Zitat von: egotrip am 06.08.2019 19:34 ---Aber ich würde sagen, die 18 aus 2018
--- End quote ---
Warum? Wurde der Urlaub nach 2019 übertragen? Hat der TE Urlaub aus 2018 bis 31.03.2019  genommen? Oder gar bis 31.05.2019 ? War der TE vorher länger krank?
Ich kann das aus dem kurzen Text nicht wirklich entnehmen  ::)


--- Zitat von: egotrip am 06.08.2019 19:34 ---19 aus 2019
--- End quote ---
Warum? Woher kommen die 19 Tage? 30/12*9-1 weil nächstes Jahr `n Schaltjahr ist ??
Was sagst du dazu:
Teilurlaubsanspruch bei Ende des Arbeitsverhältnisses nach erfüllter Wartezeit (§ 5 I Ziff. c BUrlG)
b)Endet ein Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte, steht dem Arbeitnehmer der volle Jahresurlaub zu. Es spielt hierbei auch keine Rolle, auf welche Weise ein Arbeitsverhältnis endet, etwa aufgrund von Befristung, durch Aufhebungsvertrag oder fristlose Kündigung.


--- Zitat von: egotrip am 06.08.2019 19:34 ---Wie sich das mit dem Sonderurlaub rechnet, weiß ich nicht...
--- End quote ---
Da könnte der § 208 SGB IX Zusatzurlaub helfen


--- Zitat von: egotrip am 06.08.2019 19:34 ---Wenn du dieses Jahr schon einmal Urlaub hattest, sieht das natürlich anders aus
--- End quote ---
... ach ...

Hilfe ist sicher immer nett gemeint. Aber in dem Fall bringt es grad absolut gar nichts. Und "Meinungen" bringen den TE ja nicht wirklich weiter  ;) ;D

05Paul:

--- Zitat von: Spid am 06.08.2019 20:10 ---Es gibt keinen Sonderurlaub wegen einer Behinderung. Ist der gesetzliche Zusatzurlaub gemeint?

sorry, ja dann sind es 2 Tage Zusatzurlaub.

Wie viele Urlaubstage wurden bis einschließlich 31.03.19 genommen und wie viele nach dem 31.03.19?

--- End quote ---

6 Tage bis 31.03.19 und 22 Tage bis heute. Wobei die Urlaubstage vom Vorjahr bis 30.09 genommen werden können.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version