Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Urlaubsanspruch bei Kündigung
Spid:
Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung, betriebliche Übung, einzelvertragliche Ausgestaltung, einseitige Erklärung des AG? Bedingungsfrei?
WasDennNun:
--- Zitat von: 05Paul am 06.08.2019 19:07 ---Hallo,
ich habe zum 30.09.2019 gekündigt. (TV-H) Ich habe 30 Tage Urlaub + 2 Tage Sonderurlaub wg. Behinderung und 18 Tage aus 2018.
--- End quote ---
Du meinst du hattest am 1.1.2019 18 Tage aus 2018 und 30+2 Tge für 2019?
--- Zitat von: 05Paul am 07.08.2019 09:51 ---6 Tage bis 31.03.19 und 22 Tage bis heute. Wobei die Urlaubstage vom Vorjahr bis 30.09 genommen werden können.
--- End quote ---
Davon hast du 22 Tage (oder 22+6) Tage in diesem Jahr genommen?
somit 4 (10) Tage vom 2019er Urlaub und den 2018 abgearbeitet?
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 07.08.2019 09:56 ---Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung, betriebliche Übung, einzelvertragliche Ausgestaltung, einseitige Erklärung des AG? Bedingungsfrei?
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Tarifrecht haste vergessen ;)
Spid:
Nein, habe ich nicht. Der TE hat den anzuwendenden Tarifvertrag in seiner Sachverhaltsschilderung benannt.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 07.08.2019 10:00 ---Nein, habe ich nicht. Der TE hat den anzuwendenden Tarifvertrag in seiner Sachverhaltsschilderung benannt.
--- End quote ---
Sorry, war mir nicht bewusst, dass im TV-H keine Verlängerung (wie im TV-L) auf 30.9. für einige inkludiert ist.
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