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Urlaubsanspruch bei Kündigung

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05Paul:

--- Zitat von: Spid am 07.08.2019 09:56 ---Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung, betriebliche Übung, einzelvertragliche Ausgestaltung, einseitige Erklärung des AG? Bedingungsfrei?

--- End quote ---

Soweit ich das verstanden habe handelt es sich um eine Dienstvereinbarung.

[/quote]Du meinst du hattest am 1.1.2019 18 Tage aus 2018 und 30+2 Tge für 2019?

genau

Davon hast du 22 Tage (oder 22+6) Tage in diesem Jahr genommen?
somit 4 (10) Tage vom 2019er Urlaub und den 2018 abgearbeitet?
[/quote]

28 Tage bis heute

Spid:
Regelt die Dienstvereinbarung die Übertragung des Urlaubs bedingungsfrei und ist dieser so übertragene Urlaub gem. der Dienstvereinbarung so zu behandeln, als wäre der Urlaub aufgrund gesetzlicher Verpflichtung übertragen worden?

05Paul:

--- Zitat von: Spid am 07.08.2019 11:00 ---Regelt die Dienstvereinbarung die Übertragung des Urlaubs bedingungsfrei und ist dieser so übertragene Urlaub gem. der Dienstvereinbarung so zu behandeln, als wäre der Urlaub aufgrund gesetzlicher Verpflichtung übertragen worden?

--- End quote ---

Hab beim Personaler nachgefragt und der sagt ja.
Hab ich das richtig verstanden das der Resturlaub genauso behandelt wird wie der aktuelle Urlaub?

Spid:
Genau das war doch meine Frage...

05Paul:

--- Zitat von: Spid am 09.08.2019 16:30 ---Genau das war doch meine Frage...

--- End quote ---

Und der Personaler sagte ja. Hab ich doch im vorigen Post schon geschrieben.

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