Und hast dann gefragt, ob es so sei.
Unter der Prämisse, daß der Sachverhalt, den Du infrage gestellt hast, zutreffend ist:22 Tage 20182 Tage Zusatzurlaub 23 Tage 2019Ergibt einen Anspruch von 47 Tagen, abzüglich 28 Tagen gewährten Urlaub ergibt das einen Rest von 19 Tagen.