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Beamtin als freiwillig versichertes Mitglied in der GKV: Steuerliche Behandlung
biggy84:
Hallo liebe Forengemeinde,
ich bin beim Erstellen meiner Steuererklärung auf ein "Problem" gestoßen. Ich erwarte hier keinerlei Steuerberatung, aber vielleicht weiß trotzdem jemand, in welche Richtung es geht.
Zum Sachverhalt:
Ich bin als Beamtin in der GKV geblieben. Letztes Jahr hat mein Steuerberater meine Steuererklärung erstellt. Dabei hat er komplett die gezahlten Beiträge für Sozialversicherung und Pflegeversicherung in der Steuererklärung aufgeführt. Es waren ca. 8.000 Euro.
Jetzt, ein Jahr später, musste ich den Steuerberater wechseln, da mein alter sich zur Ruhe gesetzt hat. Dieser hat mir nun die fertige Steuererklärung vorgelegt und die Summe aus GKV und PPV nur zu 50% berücksichtigt.
Begründung: Auch wenn ich in der GKV bin und die Beihilfe somit in den seltensten Fällen in Anspruch nehmen kann, so bin ich dennoch beihilfeberechtigt und nur das würde bei der Steuer zählen. Soweit kann ich noch folgen. Das sich daraus aber nur eine hälftige Anrechnung des Gesamtbeitrags ergibt, verstehe ich nicht. Schon allein deshalb nicht, da die PPV bei beihilfeberechtigten Personen nur die Hälfte beträgt (Im Falle von 50% Beihilfeanspruch). Meiner Auffassung nach würden somit die von mir bezahlten Beiträge in der GKV nur zur Hälfte, die der PPV sogar nur zu einem Viertel berücksichtigt werden, obwohl dies keine Restkostenversicherung isr. Das ergibt für mich keinen Sinn. Auch das Schreiben der GKV weist immer den tatsächlich gezahlten Betrag aus.
Bin da nun etwas verwirrt und hoffe, dass vielleicht jemand von euch eine ähnliche Situation hatte und mir das ganze aufdröseln kann. Natürlich werde ich auch meinen Steuerberater da nochmal fragen, möchte aber verhindern, dort völlig ahnungslos aufzutauchen.
Vielen Dank im Voraus. :)
yamato:
Weclhe Beiträge hat Ihnen denn Ihre GKV mitgeteilt, man bekommt doch da jedes so ein Schreiben wo drinsteht welche Beiträge wo in die Steuererklräung einzutragen sind.
So hat nämlich die GKV dann das auch dem Finanzamt mitgeteilt.
Sollten dort die vollen Beiträge genannt sein kann es m.E. sogar sein, dass das Finanzamt die Eintragungen des Steuerberaters automatisch korrigiert.
WasDennNun:
Kann dem Vorredner nur zustimmen.
Einfach mal bei Elster anmelden, vorausgefertigte Steuererklärung anfordern. Da stehen solche Sachen schon "korrekt" drin.
Im Zweifel den Steuerberater wechseln.
biggy84:
Erstmal danke euch beiden für die Antwort.
Ja, die Versicherung sendet mir jährlich ein Schreiben mit der gezahlten Beitragssumme. Da ich keine Wahlleistungen habe, stellt dieser Betrag die Basisversorgung dar. Und genau den hat mein vorheriger Steuerberater angegeben.
Ich werde den neuen Steuerberater damit konfrontieren und ggf. einen anderen suchen.
WasDennNun:
--- Zitat von: biggy84 am 07.08.2019 12:58 ---Erstmal danke euch beiden für die Antwort.
Ja, die Versicherung sendet mir jährlich ein Schreiben mit der gezahlten Beitragssumme. Da ich keine Wahlleistungen habe, stellt dieser Betrag die Basisversorgung dar. Und genau den hat mein vorheriger Steuerberater angegeben.
Ich werde den neuen Steuerberater damit konfrontieren und ggf. einen anderen suchen.
--- End quote ---
Hast du wirklich so eine komplizierte Steuererklärung, dass du einen teuren Steuerberater brauchst?
Ne Steuersoftware tut es da meistens auch, inkl. vorausgefüllter Erklärung.
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