Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Teilzeitbeschäftigung Vertrag
SchlafenderTraum:
Hallo,
momentan warte ich noch auf meinen Arbeitsvertrag. Es geht dabei um eine Stelle (70%) als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni. Meine Frage wäre, ob die Arbeitstage im Vertrag selbst aufgelistet sein müssen, also z.B. XY arbeitet vier Tage in der Woche.
Gerade dieser Punkt wäre mir sehr wichtig, da ich mich nicht auf eine 4-Tage Woche einstellen möchte, um dann herauszufinden, dass die Stunden dann doch auf 5 Tage aufgeteilt werden, obwohl etwas anderes vorher vereinbart wurde.
Lars73:
Wenn es für dich wichtig ist, solltest du darauf bestehen, dass man es im Arbeitsvertrag oder einer schriftlichen Zusatzvereinbarung fixieren.
Spid:
Nein, müssen sie nicht. Wenn Dir - entsprechend Deiner Sachverhaltsschilderung - dieser Punkt jedoch wichtig ist, solltest Du das im Arbeitsvertrag oder einer Nebenabrede fixieren, denn ansonsten bestimmt der AG kraft seines Direktionsrechts die Lage der Arbeitszeit einseitig.
SchlafenderTraum:
Wow, danke für die extrem schnellen Antworten.
Was mich auch etwas beunruhigt ist die Tatsache, dass mir gesagt wurde, dass es keinerlei Zeitnachweise gibt, also keine Stempelkarten. Es werden also keinerlei Arbeitszeiten von mir direkt festgehalten. Ist das überhaupt rechtlich so in Ordnung?
Spid:
Ja.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version