Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Resturlaub Kündigung
Tina:
Guten Tag,
angenommen ein AN (33 Tage Urlaubsanspruch) kündigt sein Arbeitsverhältnis zum 30.11.
Stehen hier die gesamten 33 Tage Urlaub zu, oder verringert es sich anteilig um 1/12?
LG, Tina
Lars73:
Der Urlaubsabspruch verringert sich um 1/12. Das genaue Ergebnis könnte davon abhängen weshalb ein Anspruch auf 33 Tage (und nicht 30) besteht. Ergänzend noch der Hinweis, dass beim aktuellen Arbeitgeber bei Ausscheiden zum 30.11 kein Anspruch auf Jahressonderzahlung besteht.
Bastel:
Der TE hätte dann ja rechnerisch auf 30,25 Tage Urlaubsanspruch -> 30,5 Tage.
Wenn er bei einem neuen AG mit den gleichen Konditionen anfängt bekäme er für Dezember 2,75-> 3 Urlaubstage oder?
Tina:
Moin,
die Regelung mit der Jahressonderzahlung ist dem betreffenden AN bekannt und der nächste "Brötchengeber" wird die DRV ;-)
Es gibt aber unterschiedliche Auffassungen bezüglich des Urlaubsanspruchs, da die Kündigung nach dem 01.07. erfolgt. Man hat dann ja einen Anspruch auf den vollen Mindesturlaub. Meiner Meinung bezieht sich das auf die 20 Tage nach BUrlG, andere beziehen es aber auf den vollen tariflichen Anspruch mit 33 Tagen.
Müssen also nach der 1/12 Regelung die 30,5 Tage oder die vollen 33 Tage gewährt werden?
LG, Tina
Tina:
--- Zitat von: Lars73 am 08.08.2019 06:19 ---Der Urlaubsabspruch verringert sich um 1/12. Das genaue Ergebnis könnte davon abhängen weshalb ein Anspruch auf 33 Tage (und nicht 30) besteht. Ergänzend noch der Hinweis, dass beim aktuellen Arbeitgeber bei Ausscheiden zum 30.11 kein Anspruch auf Jahressonderzahlung besteht.
--- End quote ---
Die 33 Tage kommen noch aus der BAT Überleitung von 2005.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version