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Resturlaub Kündigung

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Lars73:
30.25 und damit 30 Tage Urlaubsanspruch.

Tina:
 :D
Danke

Tina:

...und wenn im Arbeitsvertrag 33 Tage stehen?

https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/11/14/resturlaub-bei-kundigung/

Hieraus geht hervor, dass Anspruch auf 33 Tage gerechtfertigt wäre.
 :o

Spid:
Nein, das geht daraus nicht hervor.

Tina:

--- Zitat von: Spid am 08.08.2019 09:57 ---Nein, das geht daraus nicht hervor.

--- End quote ---
Ok, also anteilig der tarifliche Urlaub nach 1/12 Regelung....also 30 Tage für 11 Monate.  :)

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