Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Resturlaub Kündigung
Lars73:
30.25 und damit 30 Tage Urlaubsanspruch.
Tina:
:D
Danke
Tina:
...und wenn im Arbeitsvertrag 33 Tage stehen?
https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/11/14/resturlaub-bei-kundigung/
Hieraus geht hervor, dass Anspruch auf 33 Tage gerechtfertigt wäre.
:o
Spid:
Nein, das geht daraus nicht hervor.
Tina:
--- Zitat von: Spid am 08.08.2019 09:57 ---Nein, das geht daraus nicht hervor.
--- End quote ---
Ok, also anteilig der tarifliche Urlaub nach 1/12 Regelung....also 30 Tage für 11 Monate. :)
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