Ausnahmen in speziellen Konstellationen bestätigen natürlich bei solchen Vergleichen immer die Regel...daher war auch von einem Grundsatz die Rede, den Du ja anhand Deines Einzelfalles leider nicht erkennen willst.
Es ist natürlich immer einfach, sich als Beamter im Eingangsamt mit der höchstwahrscheinlich dafür lebenslang nicht mehr steigenden Entgeltgruppe der tarifbeschäftigten Kollegen zu vergleichen.
Ich kenne da ganz andere Beispiele wie z. B. schlechter qualifizierte unterstellte Mitarbeiter ohne Führungsverantwortung, die aber Dank der statusspezifischen Vorteile des Beamtenverhältnisses (Ehezulage, Nachwuchszulagen etc.) deutlich mehr Sold überwiesen bekommen, als ihr direkter Vorgesetzter. Rechnet man jetzt noch "geldwerte Vorteile" des Beamtenverhältnisses, wie z. B. mögliche durchgehende lebenslange Erwerbsbiografien oder nicht notwendige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit ein, wird die Sache eigentlich immer eindeutiger.
Tröste Dich einfach damit, dass Du mit Stellenwechsel und ohne Verfehlungen vielleicht noch bis A12 oder A13 kommen kannst, während Deine Kollegen auf die Du scheinbar neidisch zu sein scheinst, dann immernoch in ihrer Entgeltgruppe E11 feststecken.
Stellen die mit E15 bewertet sind, sind außerdem im großen Kontext und haushaltstechnisch eine ziemliche Seltenheit, während es dagegen massig A15 oder sogar A16 Dienstposten gibt. Ist ja auch nicht verwunderlich, werden diese Stellenpläne und personalstrategischen Weichenstellungen nun mal in den allermeisten Fällen von verbeamtetem Personal erstellt/getroffen. Kein Grund also, sich gegenüber Tarifbeschäftigten benachteiligt zu fühlen, oder hast Du auch schon Angst vor der vielleicht zu geringen Alimentation bei Pensionierung?