Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingrupppierung bei Erstaufnahme der Tätigkeit immer Stufe 1?
stkl:
Hallo,
Ich habe mich auf eine Stelle als Elektroniker im Außendienst bei einer Stadt beworben.
Die Stelle wird mit EG7 angegeben.
Nun wären das laut Besoldungsrechner knapp 1600 € netto mit Stufe 1. Ich weiß das man im ÖD nicht reicht wird, aber selbst jetzt habe ich 150€ mehr und wir haben keinen Tariflohn.
Oder wird man je nach Qualifikation mit einer höheren Stufe eingruppiert? Ich bringe eine 3,5 jährige Ausbildung mit und dazu fast 7 Jahre Berufserfahrung in dem Beruf.
Spid:
Bei Einstellung führt einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr bzw. mindestens drei Jahren zur Einstellung in Stufe 2 bzw. 3. Förderliche Berufserfahrung kann der AG nach eigenem Ermessen berücksichtigen.
nichts_tun:
Im Rahmen des Vorstellungsgesprächs bzw. spätestens vor Vertragsunterzeichnung sollte man mit dem künftigen AG darüber gesprochen haben, mit welcher Stufe man eingestellt wird.
Edit: "verhandelt" meint zu sehr die Verhandlung im Rahmen der Prüfung von förderlicher Berufserfahrung.
Spid:
Dem würde ich nur im Falle förderlicher Berufserfahrung vorbehaltlos zustimmen.
nichts_tun:
Ich weiß, worauf du hinaus willst. Aber aus unerfindlichen Gründen sind manche Personalabteilungen sehr verstockt, wenn es darum geht, eine sachgerechte Stufenprüfung vorzunehmen. Daher mein Hinweis an den TE.
Habe meinen Beitrag diesbezüglich editiert, um sprachlich genauer zu sein.
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