Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingrupppierung bei Erstaufnahme der Tätigkeit immer Stufe 1?
stkl:
Das würde ich sowieso tun. Mir kam halt Stufe 1 etwas wenig vor und ich konnte mir nicht vorstellen das man höhergruppiert eingestellt werden könnte.
Aber mehr wie Stufe 3 dürfte es dann nicht werden denke ich? (was i.O. wäre)
nichts_tun:
Das kommt darauf an: wie Spid schrieb, alles über Stufe 3 hinaus steht im Ermessen des AG und wie er dieses ausübt. In dem Falle sind Verhandlungen möglich.
Spid:
--- Zitat von: nichts_tun am 12.08.2019 16:09 ---Ich weiß, worauf du hinaus willst. Aber aus unerfindlichen Gründen sind manche Personalabteilungen sehr verstockt, wenn es darum geht, eine sachgerechte Stufenprüfung vorzunehmen. Daher mein Hinweis an den TE.
Habe meinen Beitrag diesbezüglich editiert, um sprachlich genauer zu sein.
--- End quote ---
Mir geht es u.a. darum, daß man sich bei bspw. mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung nicht darauf versteifen muß, daß man in Stufe 3 eingestellt ist - wenn der AG Stufe 1 oder 2 sagt, kann man annehmen und ohne jeden Verlust nach der Probezeit Stufe 3 durchsetzen.
Spid:
--- Zitat von: stkl am 12.08.2019 16:11 ---Das würde ich sowieso tun. Mir kam halt Stufe 1 etwas wenig vor und ich konnte mir nicht vorstellen das man höhergruppiert eingestellt werden könnte.
Aber mehr wie Stufe 3 dürfte es dann nicht werden denke ich? (was i.O. wäre)
--- End quote ---
Du wirst ja selbst am besten wissen, wie Euer regionaler Arbeitsmarkt aussieht. Wenn man Elektroniker nur schwer bekommt, kannst Du auch pokern und sagen, daß Du nur für Stufe 4 kommst.
nichts_tun:
--- Zitat von: Spid am 12.08.2019 16:17 ---
--- Zitat von: nichts_tun am 12.08.2019 16:09 ---Ich weiß, worauf du hinaus willst. Aber aus unerfindlichen Gründen sind manche Personalabteilungen sehr verstockt, wenn es darum geht, eine sachgerechte Stufenprüfung vorzunehmen. Daher mein Hinweis an den TE.
Habe meinen Beitrag diesbezüglich editiert, um sprachlich genauer zu sein.
--- End quote ---
Mir geht es u.a. darum, daß man sich bei bspw. mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung nicht darauf versteifen muß, daß man in Stufe 3 eingestellt ist - wenn der AG Stufe 1 oder 2 sagt, kann man annehmen und ohne jeden Verlust nach der Probezeit Stufe 3 durchsetzen.
--- End quote ---
Was aber unter Umständen auch mit Kosten verbunden sein könnte, wenn man das ArbG anruft.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version