Ja, wäre schön, wenn das so wäre.
Aber ist nicht Vergleichbar, denn der unterschied ist, hier geht's ja um Daten dritter (der PKV), die die Finanzbehörde ja auch zugestellt bekommt (im Nachgang, wenn klar ist wie es war) und nicht im Vorgriff, da man ja nicht weiß welche Vertragsänderungen etc. der Kunde noch machen wird und es das FA nicht interessiert und die ja nun mal kein Datenverteilungsbriefkastenauftrag haben.
Korrekt und sinnig wäre es, wenn die PKVen dies den AG melden würden. Nur wieso sollen die sich darum kümmern wo jemand angestellt ist.
Also bleibt es bei dem Problem, dass die Schlüsselstelle dies dem AG selber meldet muss/ bzw der AG diese Daten aus der Jahresmeldung, die der Angestellte ja ihm zur Verfügung stellen muss selber zieht.
In meinem Fall ist es sogar so, dass unsere Personalstelle auch nach dreimaligen Anschreiben es nicht geschafft (überfordert waren?) hat den richtig Betrag einzugeben, jetzt zahle ich unterjährig weniger Steuer und dafür im Jahresausgleich entsprechend nach.