Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Rufbereitschaft und Ruhezeit
AlphaOmega:
--- Zitat von: Spid am 13.08.2019 07:11 ---Weil Rufbereitschaft keine Arbeitszeit ist.
--- End quote ---
Aber die Zeit der Inanspruchnahme ist Arbeitszeit.
Ein AN arbeitet am Tag X von 8 bis 18 und hat dann von 18 bis 6 Uhr Rufbereitschaft. Um 22 Uhr wird er gerufen.
Wann endete/endet seine Arbeitszeit am Tag X?
--- Zitat von: Spid am 13.08.2019 07:11 ---Die Ruhezeit liegt zwischen 2 Arbeitstagen. Ein Arbeitstag ist weder ein Kalendertag noch 24h. Die Ruhezeit beginnt mithin nach der letzten Inanspruchnahme.
--- End quote ---
Wie ist ein Arbeitstag in diesen Fällen definiert? Am liebsten mit Quelle.
Spid:
--- Zitat von: AlphaOmega am 13.08.2019 11:32 ---
--- Zitat von: Spid am 13.08.2019 07:11 ---Weil Rufbereitschaft keine Arbeitszeit ist.
--- End quote ---
Aber die Zeit der Inanspruchnahme ist Arbeitszeit.
Ein AN arbeitet am Tag X von 8 bis 18 und hat dann von 18 bis 6 Uhr Rufbereitschaft. Um 22 Uhr wird er gerufen.
Wann endete/endet seine Arbeitszeit am Tag X?
--- End quote ---
Wenn die Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft beendet ist.
--- Zitat von: Spid am 13.08.2019 07:11 ---Die Ruhezeit liegt zwischen 2 Arbeitstagen. Ein Arbeitstag ist weder ein Kalendertag noch 24h. Die Ruhezeit beginnt mithin nach der letzten Inanspruchnahme.
--- End quote ---
Wie ist ein Arbeitstag in diesen Fällen definiert? Am liebsten mit Quelle.
[/quote]
Ein Arbeitstag ist der Zeitraum von Beginn der Arbeitszeit bis zu ihrem Ende auch wenn sie unterbrochen ist. Der individuelle Werktag des AN beginnt mit Arbeitsbeginn und endet 24 Stunden später. Wank im Erfurter, 110 §§3 und 5
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version