Hi,
wenn nach dem Arbeitszeitgesetz die ununterbrochene Ruhezeit nach der täglichen Arbeitszeit 11 Stunden beträgt, wieso darf man dann nach der täglichen Arbeitszeit gleich Rufbereitschaft haben? Wenn eine Inanspruchnahme z.B. 3 Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit erfolgt, dann ist die Ruhezeit von 11 Stunden nicht eingehalten. Und was ist, wenn man mehr als einmal während der Rufbereitschaft gerufen wird und dazwischen weniger als 11 Stunden liegen?
Wie sieht es mit der geschuldeten wöchentlichen Arbeitszeit bzw. dem geschuldeten Lohn aus, wenn aufgrund von Rufbereitschaft und der Ruhezeit der AN die geschuldete Arbeitszeit nicht erbringen kann? Muss die Zeit nachgearbeitet werden oder verringert sich der Lohn?
Für das Arbeitsverhältnis gelte der TV-H und im Betrieb gibt es keine Betriebsvereinbarung zur Rufbereitschaft.