Eine Grundschullehrerin wurde vor grob einem halben Jahr in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen. Die Untersuchung wurde seinerzeit vom Hausarzt durchgeführt, und es bestand zum Zeitpunkt der Untersuchung bereits eine Psoriasis vulgaris. (Inwieweit diese Diagnose ihren Weg in die Akten gefunden hat, ist unklar, aber es wurde zu keinem Zeitpunkt versucht, hier irgendetwas zu verheimlichen. Auch die PKV wurde hierüber selbstverständlich informiert.) Die üblichen äußeren Symptome waren vorhanden, aber die Krankheit war bis dahin praktisch beschwerdefrei.
Aktuell gibt es erste Anzeichen, dass sich hieraus möglicherweise eine Psoriasis arthritis entwickeln könnte. Die Beamtin macht sich in diesem Zusammenhang Sorgen, was die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit angeht. Daher hätte ich folgende Fragen:
1. Ist eine Psoriasis arthritis grundsätzlich möglicherweise ein Hinderungsgrund für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit?
2. Macht es hierfür einen Unterschied, dass die "Vorläuferkrankheit" Psoriasis vulgaris bereits zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe bestand?
3. Erfährt der Dienstherr über die Beihilfe, wenn sich die Beamtin fachmännischen Rat z.B. bei einem Rheumatologen holt?
4. Ist überhaupt davon auszugehen, dass es eine weitere (amts-)ärztliche Untersuchung geben wird, sofern die Beamtin nicht ungewöhnlich oft krankgeschrieben ist? Ist es erforderlich, den Amtsarzt proaktiv oder auf Nachfrage auf Symptome einer Psoriasis arthritis hinzuweisen?
5. Gibt es sonst noch irgendetwas zu beachten?
Ich persönlich vermute ja, dass das alles "unkritisch" ist, würde mich aber doch gerne nochmal rückversichern, zumal im Extremfall ja wirklich die Frage im Raum steht, ob man mit einem Arztbesuch (beim Rheumatologen) vielleicht doch lieber das Ende der Probezeit abwarten sollte. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre das angesichts der relativ schwachen Symptome sicherlich noch vertretbar, aber das kann sich bekanntermaßen ganz schnell ändern...