Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Bewerbung auf Beamtenstelle als Dienstordnungsangestellter
annasilie007:
Sachsen-Anhalt
Casiopeia1981:
So ganz einfach geht es nicht.
Ich bin jetzt nicht so fit im LSA-Recht.
Von der Grundkonstruktion her: Du musst kündigen, gleichzeitig wird ein Beamtenverhältnis begründet. Des Weiteren muss die Laufbahnbefähigung durch die neue Dienststelle festgestellt werden (wenn du nicht Juristin bist). Des Weiteren muss der Dienstherr feststellen, dass die Zeit als DO-Angestellter pensionswirksam war.
Es könnte auch sein, dass ein Antrag beim Landespersonalausschuss gestellt werden muss.
Einfach das Gespräch mit der neuen Dienststelle führen. Bei DO-Angestellten gehen da in der Regel die Augenbrauen nach oben, weil man das nicht kennt. Gerade in Sachsen-Anhalt, wo man eh nicht viele Beamte hat und auch nur sehr wenige DOler herrscht dort wahrscheinlich Ratlosigkeit, wenn du vorstellig wirst.
Casiopeia1981:
Was hast du für eine Ausbildung?
annasilie007:
Danke für deine Rückmeldung. Das mit der Kündigung bereitet mir irgendwie Bedenken, denn ich möchte ja meine Pensionsansprüche nicht verlieren. Ich bin von der Ausbildung Wirtschaftsinformatiker (Uni, Diplom). Ich fühle mich etwas gefangen in diesem DO Konstrukt. Und da man ja nur noch bei Unfallkassen oder Krankenkassen (stellen ja schon seit 1993 keine DOler mehr ein) DOler sein kann, ist die berufliche Weiterentwicklung ziemlich eingeengt. Mir wäre natürlich eine richtige Beamtenstelle lieber.
Sind das nur Gerüchte, dass DOler Beamten gleich gesetzt werden sollen? Höre schon lange davon, aber man liest nichts und keiner weiß was davon?
bgler:
Bei uns in der BG kannst du auch weiterhin DO-ler sein, wir suchen unermüdlich ;-)
Jetzige DO-ler, also auch du, bleiben DO-ler und werden NICHT zu Beamten. Ein Referentenentwurf des BMAS sieht die Abschaffung des DO-Rechts durch eine entsprechende Änderung des SGB VII vor. Aktuell läuft die Anhörung der Gewerkschaften, im Oktober soll die Lesung im Parlament stattfinden. Im Gegenzug sollen die UV-Träger Dienstherrnfähigkeit erlangen, sofern sie diese nicht bereits besitzen (z.B. LBG), und zukünftig dann Beamte statt DO-ler einstellen können. Was sich dadurch hauptsächlich ändert? Dass es nach einer Übergangsfrist keine "Dienstanwärter" mehr gibt sondern "Beamtenanwärter", die anschließend in einem Beamtenverhältnis und nicht in einem DO-Verhältnis stehen.. Für jetzige DO-ler ändert sich rein gar nichts.
Über das Thema hatten beispielsweise Verdi (FG SV – BG/UK/LBG) und GdS berichtet.
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