Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

"FG" in Stellenausschreibung - Einkommensrelevant?

(1/3) > >>

RsQ:
Ich habe in einer Stellenausschreibung gerade folgende Formulierung zur Vergütung gesehen:


--- Zitat ---EGr. 9 (Fg. 3) TV-L
--- End quote ---

Was bedeutet das? Ist die Fallgruppe einkommensrelevant? Bzw. wie hilft mir diese Angabe, im Rechner eine mögliches Einkommen zu berechnen? Eine "FG" kann man dort nicht auswählen ...

Spid:
Das bedeutet, daß es sich um eine Fallgruppe 3 der E9 handelt.

In der E9 durchaus.

Im TV-L gibt es keinen Rechner.

RsQ:

--- Zitat von: Spid am 16.08.2019 21:52 ---Im TV-L gibt es keinen Rechner.

--- End quote ---

Mit "Rechner" bezog ich mich natürlich auf den TV-L-Rechner der Website. Lässt sich dort eine "FG 3" irgendwie berücksichtigen?

Spid:
Ich kann mir nicht vorstellen, welchen Sinn das haben sollte.

Lars73:
Aus der Fallgruppe kann man erkennen ob es abweichende Stufenlaufzeiten gibt und damit ob es zur E9a oder E9b wird.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version