Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

"FG" in Stellenausschreibung - Einkommensrelevant?

<< < (2/3) > >>

Spid:
Die Fallgruppe ist keine hinreichend präzise Angabe, um dies zu ermitteln.

Lars73:
Aus den anderen Angaben in der Stellenausschreibung sollte man den Abschnitt in der Entgeltordnung erkennen können.

Spid:
Du und ich durchaus, jemand, der fragt, was E9 Fg. 3 bedeutet, eher nicht...

RsQ:
Ich bitte um Nachsicht. Man kann sicher bemerken, dass solche Dinge nicht zu meinem Alltag gehören.

Beim Blick auf diverse Stellenbeschreibungen ist natürlich (auch) interessant, welches mögliche Einkommen sich dahinter verbirgt. Dafür nutze ich den TVÖD-Rechner (bzw. genauer wohl "Gehaltsrechner Öffentlicher Dienst") gern.

Als Laie stand ich vor der Frage, ob "E9 Fg. 3" reicht, um ein Einkommen zu kalkulieren. Das ist es offenbar nicht so ohne Weiteres.

nichts_tun:
Doch, ist es schon. Die sog. EG 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten (was bei der Angabe Fallgruppe 3 vermutlich der Fall ist), handelt es sich, wie der Name andeutet, um verlängerte Stufenlaufzeiten. D. h. du bleibst z. B. 5 Jahre in Stufe 3 drei anstatt drei Jahren.

Im Rahmen der Tarifeinigung dieses Jahres wird die EG 9 in EG 9a und 9b zum 01.01.2019 (abweichender Stichtag im TV-H) aufgespalten. Und wie Lars73 schon schrieb, spricht einiges dafür, dass die auszübenden Tätigkeiten der von dir ins Auge gefassten Stellenausschreibung künftig nach der EG 9a zu vergüten sein werden.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version