Autor Thema: Eingruppierung TV-V  (Read 32190 times)

hannes1991

  • Gast
Eingruppierung TV-V
« am: 18.08.2019 12:16 »
Hallo,

ich komme aus der Energiebranche / freie Wirtschaft und überlege in den öffentlichen Dienst zu wechseln. Ich habe mit Tarifverträgen keine Erfahrungen und frage mich derzeit, wie die Eingruppierung abläuft.

Gemäß dem TV-V richtet sich die Eingruppierung nach dem Bildungsstand des Arbeitnehmers.
Ein Bachelor wird beispielsweise in EG 9 eingruppiert und das bedeutet ein Entgelt, je nach Stufe, von rund 3500-4500 € brutto / Monat. Ich kann dem TV-V jedoch nicht entnehmen, wie genau die Eingruppierung in die Stufen (1-6) erfolgt.

Ich habe einen Bachelor in BWL ( ca. 55% BWL und ca. 45% Recht) mit einem sehr guten Abschluss und ich habe einen Master im Bereich erneuerbare Energien (ca. 33% Energietechnik, -recht, wirtschaft) ebenfalls mit einem sehr guten Abschluss. Ich Arbeite seit ca. 4 Jahren im Projektmanagement.

Welche Eingruppierung ist realistisch?
Meine Tätigkeit soll wieder im Bereich Projektmanagement liegen.

« Last Edit: 18.08.2019 12:23 von hannes1991 »

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #1 am: 18.08.2019 12:18 »
Deine Prämisse ist vollständig falsch. Aus welcher Bestimmung des TV-V vermeinst Du, sie ableiten zu können?

hannes1991

  • Gast
Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #2 am: 18.08.2019 12:27 »
Hi Spid,

ich habe nur einen Blick in die Anlage 1 geworfen. Mit Bildungsstand meine ich die auszuübende Tätigkeit. Da hätte ich mich anders ausdrücken sollen.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #3 am: 18.08.2019 12:52 »
Ja, allerdings - man sagt ja auch zu Auto nicht Muhkuh. Was mag man aber schon von jemandem erwarten, der seinen "Master" im Bereich der "erneuerbaren Energien" gemacht hat. Da Ernergie weder verbraucht noch erneuert werden kann, klingt das wie irgendwas im Bereich grüner Wahrheitologie. Man meint dann wohl eher die Eigenschaft des jeweiligen Energieträgers, aber da sind wir wieder im Bereich Auto und Muhkuh oder Bildungsstand und auszuübende Tätigkeit.

Aufgrund der unglaublich präzisen Angabe zur auszuübenden Tätigkeit ("wieder im Bereich Projektmanagement"), die irgendwie deutlich hinter den - zunächst unbeachtlichen - Angaben zum Bildungsstand zurückbleiben, käme eine Eingruppierung im Bereich E5-E15 infrage, da sich die Eingruppierung in die jeweilige Entgeltgruppe nach der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit richtet und die Stufenzuordnung sich grundsätzlich nach der Betriebszugehörigkeit richtet, wobei förderliche Zeiten - also z.B. solche Berufserfahrung bei einem anderen AG - bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden können.

hannes1991

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #4 am: 18.08.2019 14:19 »
Lieber Spid,

vielen dank für Deine Antwort.

habe bitte Verständnis dafür, dass ich meine persönlichen Daten im Internet so allgemein wie möglich halten möchte und ich kein Interesse daran habe, irgendwelche Angaben zu spezifizieren. Ich denke, dass eine Tätigkeit im Projektmanagement - ganz allgemein betrachtet - dafür ausreichen sollte, um eine vernünftige Antwort erwarten zu dürfen.

Ich entschulde mich auch für dem Umstand, dass ich die Begrifflichkeit "Bildungsstand" falsch verwendet habe. Ich habe fälschlicherweise angenommen, dass dieser - zumindest ansatzweise - etwas mit der auszuübenden Tätigkeit zu tun haben könnte und man folglich daraus schließen könnte, dass wohl die auszuübende Tätigkeit gemeint ist.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage bzgl der Stufenzuordnung. Ich habe mir Stellenanzeigen im bereich PM angeguckt und festgestellt, dass diese überwiegend mit EG 10 ausgeschrieben werden. Im Kombination mit Deiner Behauptung würde ich wohl im Bereich 10.1 - 10.3 landen und ein Wechsel wäre für mich völliger Blödsinn.

Spid

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #5 am: 18.08.2019 15:00 »
Nach Deinen persönlichen Daten hat keiner gefragt, genau genommen hast Du Deinen Bildungsstand ungefragt und ohne jedes Erfordernis ellenlang ausgewalzt. Die auszuübende Tätigkeit, die Du bei einem AG im Geltungsbereich des TV-V anstrebst, hat mit Deiner Person nichts zu tun, ist aber nunmal alleinige Grundlage für die Eingruppierung. Deine Angabe dazu ist hinreichend für die von mir angegebene Bandbreite von E5-E15 - mehr nicht.

hannes1991

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #6 am: 18.08.2019 15:16 »
Hi Spid,

vielen dank für deine kompetente Einschätzung.

Organisator

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #7 am: 19.08.2019 14:05 »
Welche Eingruppierung ist realistisch?

Zitat
Ich habe mir Stellenanzeigen im bereich PM angeguckt und festgestellt, dass diese überwiegend mit EG 10 ausgeschrieben werden.

Da bist Du schon auf dem besten Wege, deine Eingangsfrage zu beantworten. In der Regel ist die Eingruppierung realistisch, die in der Stellenausschreibung genannt ist.

Wenn die genannte Entgeltgruppe einen Wechsel blödsinnig erscheinen lässt, würde ich weiterschauen, bis eine passende Entgeltgruppe auftaucht.

webst

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #8 am: 19.08.2019 16:41 »
Hannes1991 hat sicher jetzt schon keine Lust mehr auf den ÖD  ;D ;D
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Bücherwurm

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #9 am: 28.08.2019 15:32 »
Hey du,

es gibt immer Menschen die deine Fragen nicht verstehen wollen - mach dir nichts daraus.
Ich halte die Benutzung von präziser Sprache zwar ebenfalls für erstrebenswert - aber man kann auch übertreiben.

Eine Tätigkeit mit einer Eingruppierung im Bereich des TV-V ist im direkten Vergleich zum TVÖD-VKA, TV-L und Bund -aus finanzieller Sicht- höchst erstrebenswert, da du wesentlich mehr verdienst als in den genannten Tarifverträgen. Vergleiche einfach mal ein paar Zahlen.

Als Bachelor fängt man bei EG 9 an und kommt bis EG 12.* Als Masterabsolvent startest du mit EG 13 bis EG15ü.*
Ich würde an deiner Stelle keine Tätigkeit unter EG 13 suchen oder annehmen. Sonst verkaufst du dich unter Wert.

Eine "automatische"** Höhergruppierung wie beim Beamtentum gibt es nicht. Die Erfahrungsstufe ist (meist) verhandelbar.

*mit den entsprechenden Tätigkeiten.
**ja klar, automatisch gar nicht aber so versteht es der unbedarfte.


Chrille1507

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #10 am: 29.08.2019 06:49 »
Als Bachelor fängt man bei EG 9 an und kommt bis EG 12.* Als Masterabsolvent startest du mit EG 13 bis EG15ü.*

Könnte ich für diese Aussage eine Quelle bekommen?

Spid

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #11 am: 29.08.2019 06:56 »
Zumal es im TV-V keine E15ü gibt und das Tätigkeitsmerkmal „Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechenden Tätigkeiten“ der E11 zugeordnet ist...

Bücherwurm

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #12 am: 29.08.2019 10:54 »
@Chrille1507 & @Spid:
Ich muss mich revidieren, beim TV-V können Master wohl tatsächlich bereits in die EG 11 eingruppiert werden, dies ist bei den anderen Tarifverträgen nicht so. Danke für die Aufklärung.

Bezüglich des Gehalts liegt dieses selbst bei EG 11 des TV-V höher als das der EG 13 in den anderen Tabellen. Dies entspricht auch meiner zuvor getätigten Anmerkung des generell höheren Tabellenentgelts.

Du hast Recht, es gibt keine offizielle 15ü im TV-V. Dann hat der mir bekannte Leiter der Stadtwerke wahrscheinlich von Zulagen gesprochen.


Chrille1507

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #13 am: 29.08.2019 11:02 »
Ich muss mich revidieren, beim TV-V können Master wohl tatsächlich bereits in die EG 11 eingruppiert werden, dies ist bei den anderen Tarifverträgen nicht so. Danke für die Aufklärung.

Stimmt meiner Meinung nach nicht.
Ein Beschäftigter mit Master-Abschluss kann auch in die E5 eingruppiert sein. Die Eingruppierung erfolgt ja aufgrund seiner nicht nur vorübergehend ausgeübten Tätigkeiten, nicht seiner (Aus-)Bildung.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #14 am: 29.08.2019 11:47 »
Ich muss mich revidieren, beim TV-V können Master wohl tatsächlich bereits in die EG 11 eingruppiert werden, dies ist bei den anderen Tarifverträgen nicht so. Danke für die Aufklärung.

Stimmt meiner Meinung nach nicht.
Ein Beschäftigter mit Master-Abschluss kann auch in die E5 eingruppiert sein. Die Eingruppierung erfolgt ja aufgrund seiner nicht nur vorübergehend ausgeübten Tätigkeiten, nicht seiner (Aus-)Bildung.
Und auch ohne Master kann man in der E15 landen.