Autor Thema: Eingruppierung TV-V  (Read 32187 times)

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #15 am: 29.08.2019 12:57 »
Die Eingruppierung erfolgt ja aufgrund seiner nicht nur vorübergehend ausgeübten Tätigkeiten, nicht seiner (Aus-)Bildung.

Jein, denn auch Im TV-V zählt die auszuübende und nicht die ausgübte Tätigkeit(en)

Grumbakiechel

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #16 am: 29.08.2019 21:07 »
Bei der Frage nach der Quelle für die Aussage, dass man mit Bachelor in EG 9 anfängt, bitte nicht das * und die zugehörige Anmerkung (die da lautet: bei entsprechender auszuübender Tätigkeit) übersehen.

Chrille1507

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #17 am: 02.09.2019 11:25 »
Bei der Frage nach der Quelle für die Aussage, dass man mit Bachelor in EG 9 anfängt, bitte nicht das * und die zugehörige Anmerkung (die da lautet: bei entsprechender auszuübender Tätigkeit) übersehen.

Ja aber die auszuübende Tätigkeit hat mit dem Bildungsgrad nichts zu tun. Ein abgeschlossenes Studium führt zu keinem Anrecht auf eine spezielle Eingruppierung.

Raver

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #18 am: 02.09.2019 12:50 »
Was mag man aber schon von jemandem erwarten, der seinen "Master" im Bereich der "erneuerbaren Energien" gemacht hat. Da Ernergie weder verbraucht noch erneuert werden kann, klingt das wie irgendwas im Bereich grüner Wahrheitologie. Man meint dann wohl eher die Eigenschaft des jeweiligen Energieträgers, aber da sind wir wieder im Bereich Auto und Muhkuh oder Bildungsstand und auszuübende Tätigkeit.

Was für ein überaus abfälliger Kommentar. Die Anführungszeichen bei den erneuerbaren Energien sind ebenso unnötig. Ich gehe davon aus ein Studiengang im Bereich der erneuerbaren (oder rgenerativen) Energien wird ebenso vielfältig und anspruchsvoll sein wie ein Studiengang Politikwissenschaft oder - um mal im öffentlichen Dienst zu bleiben - Allgemeine Verwaltung.
Es gibt eine Vielzahl von Hochschulen gibt die entsprechende Studengänge - akkreditierte - anbieten. Ob es Spid nun mal passt oder nicht bezeichnet man diese oftmals mit "... erneuerbarer Energien".

Spid

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #19 am: 02.09.2019 12:59 »
Was „man“ tut, ist unbeachtlich - der Begriff „erneuerbare Energien“ ist und bleibt Mumpitz, weil Energie weder verbraucht noch erneuert werden kann. Es handelt sich also mindestens um sprachliche Ungenauigkeit, wahlweise aber auch um Dummheit oder Neusprech. Ob der Studiengang dann „herausfordernd“ ist, kann - ebenso wie bei der Wahrheitologie - dahingestellt bleiben.

nichts_tun

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #20 am: 02.09.2019 18:33 »
Prinzipiell hat Spid hat recht, "erneuerbare Energien" ist sprachlich ungenau. Aber wie das manchmal so ist, setzen sich Begriffe fest - ich denke da bspw.  an die "Atomkraft" oder das Atomgesetz (wenngleich der Langtitel treffend ist), die durchaus sprachlich kritikwürdig sind. Ich finde den Begriff "nachhaltige Energien (sustainable energy)" treffender.

Grumbakiechel

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #21 am: 02.09.2019 23:38 »
Bei der Frage nach der Quelle für die Aussage, dass man mit Bachelor in EG 9 anfängt, bitte nicht das * und die zugehörige Anmerkung (die da lautet: bei entsprechender auszuübender Tätigkeit) übersehen.

Ja aber die auszuübende Tätigkeit hat mit dem Bildungsgrad nichts zu tun. Ein abgeschlossenes Studium führt zu keinem Anrecht auf eine spezielle Eingruppierung.

Hab auch nichts Anderes geschrieben als dass die mit * versehene Bemerkung dabei zu beachten ist. Diese (mit entsprechender Tätigkeit) habe ich zitiert.

schnitzelesser

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #22 am: 29.09.2019 18:04 »
Hallo zusammen,

ich hatte mal gedanklich abgespeichert, dass Bachelor-/FH-Absolventen bei entsprechender Tätigkeit direkt in die Stufe 2 der EG 9 einzugruppieren sind. Ich finde das aber nirgendwo. War das mal eine Forderung in einer Tarifverhandlung oder tatsächlich Ergebnis?

Sonntägliche Grüße

S.

Spid

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #23 am: 29.09.2019 18:19 »
Im TV-V besteht sogar grundsätzlich keinerlei Anspruch auf eine höhere Stufe als Stufe 1 bei Einstellung. Einzige Ausnahme ist ein vorheriges Arbeitsverhältnis beim selben AG.

schnitzelesser

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #24 am: 29.09.2019 18:47 »
Gemäß § 5, Abs. 2, S. 3 ist das grundsätzlich nicht ganz richtig, war aber auch nicht die Frage.

Spid

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #25 am: 29.09.2019 19:08 »
Selbstverständlich sind meine Ausführungen völlig richtig, da §5 Abs. 2 Satz 3 keinen Anspruch eröffnet. Zudem beantworten meine Ausführungen Deine Frage dahingehend, als daß derlei offenkundig nicht Bestandteil des TV-V geworden war.

schnitzelesser

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #26 am: 29.09.2019 22:05 »
 :-\ Meine Güte.

schnitzelesser

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #27 am: 29.09.2019 22:47 »
Jetzt habe ich die gewünschte Information gefunden:

https://ver-und-entsorgung.verdi.de/++file++53427b89aa698e55f2000067/download/Flugbl_TV-V_Ergebnis 2001_04_14_.pdf


"Beschäftigte mit Bachelor-Abschluss sind mindestens in die Entgeltgruppe 9.2 eingruppiert."

Da hat Verdi bewusst oder unbewusst irreführend formuliert, denn die einzige Änderung war, dass die Begrifflichkeit Bachelor neben die Begrifflichkeit FH-Abschluss gestellt wurde.

Spid

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #28 am: 29.09.2019 23:05 »
Was soll das mit einem Anspruch auf Stufe 2 zu tun haben?

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung TV-V
« Antwort #29 am: 30.09.2019 06:07 »
Jetzt habe ich die gewünschte Information gefunden:

https://ver-und-entsorgung.verdi.de/++file++53427b89aa698e55f2000067/download/Flugbl_TV-V_Ergebnis 2001_04_14_.pdf


"Beschäftigte mit Bachelor-Abschluss sind mindestens in die Entgeltgruppe 9.2 eingruppiert."

Da hat Verdi bewusst oder unbewusst irreführend formuliert, denn die einzige Änderung war, dass die Begrifflichkeit Bachelor neben die Begrifflichkeit FH-Abschluss gestellt wurde.
Das heißt wohl eher EG9 Fallgruppe 2 und nicht Stufe 2