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Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner

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starsky01:
Hallo Zusammen,

ich bin noch ziemlich neu im öffentlichen Dienst. Ich wurde im März als Sachbearbeiterin im Hauptamt eingestellt mit EG 6. Auf Grund der Langzeiterkrankung der PersonalSB und geichzeitigen Entgeltabrechnerin wurde mir diese Stelle angeboten. Ich habe jetzt verschiedene Seminare besucht und auch einen IHK Lehrgang als Lohnbuchhalter erfolgreich abgeschlossen.

Aktuell beschäftige ich mich mit dem Thema der richtigen Eingruppierung für meine Stelle. Ich möchte gerne vermeiden, da ich in Zukunft ja auch solche Fälle bearbeiten soll, einen Fehler bei der richtigen vorgehensweise zu machen. Mein Haupt -und Personalamtsleiter ist der Meinung, ich müsste einen Antrag auf Höhergruppierung stellen. Ich bin jedoch anderer Meinung. Aktuell gibt es in unserer Verwaltung keine Stellenbewertung. Ich gehe jetzt davon aus, dass auf Grund der Übertragung der Personalsachbearbeitung und Entgeltabrechnung eine höherwertige Tätigkeit darstellt, die die Aufgaben im Hauptamt als SB definitiv übersteigen. Wir sind nur eine kleine Verwaltung und ich übernehme die Bearbeitung der beiden Gebiete alleine. Dazu kommt auch noch die Bearbeitung des Kindergeldes als Familienkasse. Ich führe sämtlichen Schriftverkehr mit den Krankenkassen, der Knappschaft, Dt. RV, Finanzamt, etc., Zeiterfassung unterliegt mir, Urlaubsplanung, Fristberechnung bei Mutterschutz, Krankheit und sämtliche Tiefgründige Ausarbeitung aus dem TVöD zwecks z.B. Beschäftigungszeiten, Jubiläum, etc.

Ich gehe jetzt eigentlich von einer EG 9a aus. Hätte aber gerne nochmal eine Meinung, ob das so korrekt wäre. Und da ich in meinem Haus keine Aussage über die Vorgehensweise erhalte und auch ein wenig an einer richtigen Aussage dazu zweifle, würde ich gerne euren Rat einholen zu diesem Thema.

Antrag auf Höhergruppierung - ja, nein?
- wenn ja, wie muss dieser aussehen, was muss zwingend enthalten sein?
-wenn nein, wie mache ich die Ansprüche auf eine höhere EG beim AG geltend? Was muss zwingend getan werden?
Anforderung der Stelle in EG 9a?

Vielen Dank vorab für die Antworten.

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Mir erschließt sich nicht, wie man ohne die Bildung von Arbeitsvorgängen mit Zeitanteilen auf E9a (oder irgendeine andere Entgeltgruppe) käme. Sofern man in E9a eingruppiert wäre und der AG über die Eingruppierung irrt, was die Eingruppierung in keinster Weise berührt, sind die daraus resultierenden Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis schriftlich geltend zu machen, damit sie nicht verfallen.

Bastel:
In der Praxis wird in vielen Kommunen gedacht, dass man einen Antrag stellen muss. Eine gute Bekannte von mir erzählte mir letztens den gleichen Stuss. Diskutieren ist da meist zwecklos...

@TE: Lass dir deine Aufgaben schriftlich übertragen, dann stehst du schonmal auf der sicheren Seite. Anschließen würde ich um den Bürokratiewillen diesen komischen Antrag stellen...

Spid:
Man muß ja nicht diskutieren. Eine Eingruppierungsfeststellungsklage rückt den Kopf schnell gerade.

starsky01:

--- Zitat von: Spid am 19.08.2019 10:17 ---Man muß ja nicht diskutieren. Eine Eingruppierungsfeststellungsklage rückt den Kopf schnell gerade.

--- End quote ---

Ich bin erst neu in der Verwaltung und es ist auf dem Dorf. Da wollte ich ungern mit der harten Keule ran. Sonst verbrennt man sich hier ziemlich schnell  :-X :-\

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