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Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit PersonalSB und Entgeltabrechner

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starsky01:

--- Zitat von: Bastel am 19.08.2019 10:12 ---In der Praxis wird in vielen Kommunen gedacht, dass man einen Antrag stellen muss. Eine gute Bekannte von mir erzählte mir letztens den gleichen Stuss. Diskutieren ist da meist zwecklos...

@TE: Lass dir deine Aufgaben schriftlich übertragen, dann stehst du schonmal auf der sicheren Seite. Anschließen würde ich um den Bürokratiewillen diesen komischen Antrag stellen...

--- End quote ---

Also sollte ich am Besten meinen Amtsleiter dazu auffordern, mir die Aufgaben schriftlich zu bestätigen oder eine Stellenbewertung einfordern?

@Spid: Auf die EG 9a komme ich, da ich mich mit einigen PersoSB unterhalten habe, die eine Stellenbeschreibung haben und die gleichen Aufgaben wie ich erfülle. Aus dem Grund habe ich ja gefragt, ob ich das so überhaupt bewerten kann oder ich da falsch liege...

Spid:

--- Zitat von: starsky01 am 19.08.2019 10:20 ---
--- Zitat von: Spid am 19.08.2019 10:17 ---Man muß ja nicht diskutieren. Eine Eingruppierungsfeststellungsklage rückt den Kopf schnell gerade.

--- End quote ---

Ich bin erst neu in der Verwaltung und es ist auf dem Dorf. Da wollte ich ungern mit der harten Keule ran. Sonst verbrennt man sich hier ziemlich schnell  :-X :-\

--- End quote ---

Na und? Wenn man sich mit dem AG häufiger beim ArbG als im Büro trifft, ist das eher ein Problem für den AG. Gerade in kleinen Gemeinden bietet es sich dann noch an, im Zusammenhang mit einer erfolgreichen Eingruppierungsfeststellungklage noch Strafanzeige wegen Betruges zu stellen und die örtliche Presse auf die Einleitung des Ermittlungsverfahrens aufmerksam zu machen.

Spid:

--- Zitat von: starsky01 am 19.08.2019 10:22 ---@Spid: Auf die EG 9a komme ich, da ich mich mit einigen PersoSB unterhalten habe, die eine Stellenbeschreibung haben und die gleichen Aufgaben wie ich erfülle. Aus dem Grund habe ich ja gefragt, ob ich das so überhaupt bewerten kann oder ich da falsch liege...

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Mir ist nicht bekannt, ob Du das kannst. Aufgrund Deiner Ausführungen neige ich jedoch dazu, das zu verneinen. Die tatsächliche oder vermeintliche Eingruppierung Dritter ist für die Eingruppierung grundsätzlich unbeachtlich.

starsky01:
Mir ist nicht bekannt, ob Du das kannst. Aufgrund Deiner Ausführungen neige ich jedoch dazu, das zu verneinen. Die tatsächliche oder vermeintliche Eingruppierung Dritter ist für die Eingruppierung grundsätzlich unbeachtlich.
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Ok also wäre das sauberste, erstmal eine Stellenbewertung einzufordern nach welcher meine Stelle dann bewertet werdem kann. Sehe ich das richtig?

Spid:
Eine Stellenbewertung durch den AG spiegelt doch nur dessen unbeachtliche Rechtsmeinung wider.

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