Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Ablehnung der Entfristung zur Entgeldstufenanpassung
yamato:
Ich verstehe das Problem nicht, wenn der TE der Meinung ist seine jetzige Tätigkeit entspricht in den Anforderungen und Tätigkeiten der E12 dann soll er den unbefristeten Vertrag unterschreiben und danach eine entsprechende Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Wenn er Recht hat gut, wenn nicht halten sich die Gerichtskosten in der ersten Instanz in Grenzen, obwohl natürlich ein fachlich versierter Anwalt zu empfehlen wäre, der dann doch wieder was kostet.
WasDennNun:
--- Zitat von: yamato am 21.08.2019 06:42 ---Ich verstehe das Problem nicht, wenn der TE der Meinung ist seine jetzige Tätigkeit entspricht in den Anforderungen und Tätigkeiten der E12 dann soll er den unbefristeten Vertrag unterschreiben und danach eine entsprechende Klage beim Arbeitsgericht erheben.
--- End quote ---
Und was wenn der TE keine Ahnung hat, ob seine auszuübenden Tätigkeiten der E12 entsprechen?
Oder wenn er glaubt das seine ausgeübten Tätigkeiten der E12 entsprechen, nicht aber seine auszuübenden?
Dann läuft dein Tipp ins Leere.
Spid:
Was heißt da „wenn“? Der Schluß, daß er keine Ahnung hat, ist angesichts seiner Ausführungen zwingend.
WasDennNun:
Ich kann nur den Schluss ziehen, dass er keine Ahnung hatte. Aber vielleicht hast du ja mehr Informationen über seinen aktuellen Wissensstand.
Spid:
Gibt irgendetwas Anlaß zu der Vermutung, daß der TE aka das bockige Kind, das offenkundig ein Übermaß an positiver Bestätigung erhalten hat, irgendetwas getan hätte, um etwas an seinem Wissensstand zu ändern? So lange es diesen Anlaß nicht gibt, muß der Wissensstand als unverändert gelten.
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