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Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
ABCDE:
Derzeit bin ich im Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf. Ich möchte mich jedoch aus persönlichen Gründen entlassen lassen. Dazu stellen sich mir einige Fragen:
1. Mit welchem zeitlichen Vorlauf ist eine Entlassung möglich (Zeitspanne zwischen Mitteilung des Entlassungswunsches/Antrag an Behörde bis Entlassungs(wunsch)termin)?
2. Müsste ich einen Antrag auf Entlassung nach § 33 BBG stellen oder könnte ich alternativ die Behörde bitten, mich nach § 37 BBG entlassen zu lassen? Sofern diese das mitmacht, hätte ich dadurch Vor- oder Nachteile (z. B. weil nach außen die Entlassung auf eigenen Wunsch nicht deutlich wird)?
Dies sind meine wichtigsten Fragen. Welche sonstigen Dinge sind zu beachten? Ich habe da im Kopf:
- Nachversicherung in der Rentenversicherung
- Beendigung PKV, Eintritt GKV
- erbwerbslos melden (Anspruch auf ALG wg. Entlassung auf eigenen Antrag?)
- ggf. Rückzahlung eines Teil der Anwärterbezüge (§ 66 BBesG)
was_guckst_du:
...Anspruch auf ALG wird nicht bestehen...da wird wohl Hartz4 fällig
Bastel:
--- Zitat von: was_guckst_du am 20.08.2019 11:53 ---...Anspruch auf ALG wird nicht bestehen...da wird wohl Hartz4 fällig
--- End quote ---
Nö. Wenn er vorher als normaler AN gearbeitet hat, könnten durchaus Ansprüche bestehen. Ob man die allerdings nach einer selbst gewünschten Entlassung bekommt?
RsQ:
--- Zitat von: Bastel am 20.08.2019 13:26 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 20.08.2019 11:53 ---...Anspruch auf ALG wird nicht bestehen...da wird wohl Hartz4 fällig
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Nö. Wenn er vorher als normaler AN gearbeitet hat, könnten durchaus Ansprüche bestehen. Ob man die allerdings nach einer selbst gewünschten Entlassung bekommt?
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Bei normalen AN gilt m.W. bei Eigenkündigung eine Sperrfrist von drei Monaten für ALG 1.
Wie lang aktuell der Bemessungszeitraum für einen möglichen Bezug von ALG ist, weiß ich nicht. Als das bei mir mal Thema war (2001), waren es drei Jahre. Da hätte ich auch nach einem Jahr Studium (und befürchteter Pause aufgrund von Fachwechsel) noch Ansprüche aus einer vorherigen Tätigkeit gehabt.
Organisator:
--- Zitat von: ABCDE am 20.08.2019 11:41 ---
- Nachversicherung in der Rentenversicherung
- Beendigung PKV, Eintritt GKV
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Nachversicherung läuft automatisch durch die Dienststelle, es sei denn, Du machst glaubhaft, bald wieder verbeamtet zu werden (NV ist bis zu zwei Jahre herausschiebbar)
GKV/ PKV: Wenn der Termin der Entlassung steht, einfach dort Bescheid sagen.
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