BAG, Urteil v. 08.05.2001 - 9 AZR 179/00: Die  Wahl  zum  Oberbürgermeister  ist  für  einen  Angestellten  im  öffentlichen  Dienst  ein  wichtiger  Grund  im  Sinne  von  § 50  Abs.  2  BAT-O,  Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge zu  beantragen. Gilt mithin dann auch für Sonderurlaub nach §28 TVÖD.