Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-L Höhergruppierung E11/4 -> E13/3 Nachteile
mindsetter:
Hallo Alle,
ich soll zum 1.11. von E11 /4 in E13/3 höhergruppiert werden. Ist es richtig, dass dadurch die Jahressonderzahlung "nur" noch 50% beträgt und die Berechnungsgrundlage das E11 Gehalt ist - also erst mal ein "Verlust" von ca 600 Euro JSZ entstehen würde?
Dies wäre ja dann der ungünstigste Zeitpunkt für eine Höhergruppierung und ich sollte da nochmal nachfragen, ob diese nicht am 1.12. stattfinden könnte :-)
Chrilleger:
Mein Mitleid hast Du...…………………………………………………………………………………………………………..nicht 8)
heidi80:
Also wenn ich die Kommentierung fix überfliege...
--- Zitat ---1. Bemessungssatz
20. Der Bemessungssatz ist nach Entgeltgruppen gestaffelt ( § 20 Abs. 2 Satz 1 ).
Er bestimmt sich nach der Entgeltgruppe des Beschäftigten am 1.9. des betreffenden Kalenderjahres ( § 20 Abs. 3 Satz 2 ). Bei einer Einstellung nach dem 1.9. kommt es auf die Entgeltgruppe des Beschäftigten am Tag der Einstellung an ( § 20 Abs. 3 Satz 3 , 2. Halbsatz).
Änderungen der Eingruppierung vor oder nach diesem Stichtag sind nicht zu berücksichtigen, es sei denn, es handelt sich um die rückwirkende Korrektur einer fehlerhaften Eingruppierung aufgrund der geltenden Tarifautomatik ( § 12 Abs. 1 Satz 3 ).
--- End quote ---
Spid:
Eben, §20 Abs. 3 Satz 2 TV-L ist doch eindeutig.
lowsounder:
Dazu hätt ich auch mal eine Frage:
Man kommt ja von der 11/4 in die 12/3 und erhält dann die 11/4+180€
Dann geht es ja weiter von der 12/3 in die 13/3.
Wie verhält es sich dann mit dem Garantiebetrag? Bekommt man weiter die 11/4+180€?
Wenn man in der 12/3 mit dem Garantiebetrag von der 11/4 ist, bekommt man ja auch mehr als man in der 13/3 bekommt. Müsste man dann nicht in die 13/4 kommen oder zählt da dann der Garantiebetrag nicht mit rein?
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