Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-L Höhergruppierung E11/4 -> E13/3 Nachteile
Wastelandwarrior:
--- Zitat von: Doppelkeks am 28.08.2019 12:41 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 28.08.2019 11:22 ---
--- Zitat von: Doppelkeks am 28.08.2019 11:17 ---Wo steht wie unterschieden wird zwischen den beiden Tabellen?
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Wie meinen?
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Wo steht niedergeschrieben ob ich nach der ersten Tabelle oder nach der zweiten Tabelle eingestuft bin bzw.übergeleitet werde. Bin Neuling im TV-L und laut Eingruppierung EG9/3 mit 2 Jahen.
Laut BAT Tabelle wird es E 9a Stufe 4, 2. Jahr
Laut MTArb Tabelle wird es E 9a Stufe 3, 2. Jahr
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Das ergibt sich daraus, ob deine Tätigkeiten vor der TV-L-Zeit im BAT oder im MTArb eingruppiert bzw. eingereiht waren. Das erkennt man z.B. an Teil, Abschnitt, Unterabschnitt und Fallgruppe deiner EG.
TV-Ler:
--- Zitat von: Doppelkeks am 28.08.2019 12:41 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 28.08.2019 11:22 ---
--- Zitat von: Doppelkeks am 28.08.2019 11:17 ---Wo steht wie unterschieden wird zwischen den beiden Tabellen?
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Wie meinen?
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Wo steht niedergeschrieben ob ich nach der ersten Tabelle oder nach der zweiten Tabelle eingestuft bin bzw.übergeleitet werde. Bin Neuling im TV-L und laut Eingruppierung EG9/3 mit 2 Jahen.
Laut BAT Tabelle wird es E 9a Stufe 4, 2. Jahr
Laut MTArb Tabelle wird es E 9a Stufe 3, 2. Jahr
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BAT = Bundes Angestellten Tarifvertrag = Angestelltentätigkeiten
MTArb = Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes und der Länder = Arbeitertätigkeiten
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