Hallo liebe Mitglieder,
ich stehe vor folgenden ratlosen Problem. Ich war von 01/2016 bis 09/2017 bei der ZVK KVSA Sachsen-Anhalt Pflichtversichert. Ich bin dann zum Land gewechselt und VBL Pflichtversichert gewesen bis 07/2019. Seit 08/2019 nun Beamter.
Ich wollte mir nun die Beiträge gemäß Satzung auszahlen lassen. (§ 42 ZVK KVSA Sachsen-Anhalt).
Nach Antragsstellung wurde mir dieser abgelehnt mit folgender Begründung:
"Die von Ihnen geleisteten Beiträge sind kene Beiträge im Sinne § 42 ZVK -Satzung. Daher kann auch keine Beitragserstattung erfolgen. Durch Ihren Arbeitnehmerbeitrag haben SIe schon eine unverfallbare Anwartschaft von monatlich XXXX@ erreicht, unabhängig davon ob SIe die Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt haben."
Ich kann das einfach nicht nachvollziehen. Könnte mir jemand bitte helfen?
hier der link zur Satzung
https://www.kvsa-magdeburg.de/upload/dokumente/Zusatzversorgung/Links/ZVK_Satzung_2016-06-21.pdf.pdfMuss ich wirklich wenn ich in den Ruhestand gehe wegen paar Euro daran denken, dass ich dort noch eine "Betriebsrente" habe??
Danke schön