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Dauer nach Höhergruppierung
PapaSchlumpf76:
Hallo Zus@mmen!
Ich bin als Vollziehungsbeamter seit 2017 tätig. Nun habe ich aufgrund des Urteils des LAG Hamm, einen Antrag auf Höhergruppierung (auf Eg9a) gestellt gehabt (Januar 2018).
Nach langen hin u. her ist die Sachlage nun wie folgt - dem Antrag soll entsprochen werden, aber es wird kein Datum gesagt, wann man höhergruppiert wird u. wann wie hoch die fällige Nachzahlung kommt...
Gibt es da "Richtwerte / Erfahrungswerte" wie schnell sowas geht oder sogar passieren muss...?
Danke!
Spid:
TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen nach 6 Monaten aufgrund der tariflichen Ausschlußfrist, sofern sie nicht geltend gemacht wurden.
PapaSchlumpf76:
Und das heißt jetzt was...?
Ich sollte aber einen Antrag stellen - obwohl die Stellenbeschreibung / Tätigkeitsbeschreibung eindeutig ist...
Wie lange kann es jetzt denn noch dauern...? Seit Antragstellung sind ja jetzt schon einige Monate vergangen...
Spid:
Ein solcher Antrag ist schlicht in jedweder Hinsicht völlig unbeachtlich. Du könntest auch einen Regentanz aufführen oder einen Döner essen, das hätte die gleichen rechtlichen Auswirkungen. Wenn Deine auszuübende Tätigkeit zu Deiner Eingruppierung in E9a führt, bist Du seitdem Du sie auszuüben hast, in E9a eingruppiert. Das daraus resultierende Entgelt hättest Du einfordern müssen. Dadurch, daß Du das nicht gemacht hast, ist der größte Teil der Ansprüche verfallen. So der AG behauptet hat, Du müssest einen Antrag stellen, kommt eine Strafanzeige wegen Betrugs infrage. Deine Eingruppierung setzt Du im Wege einer Eingruppierungsfeststellungsklage durch, in der Du auch gleichzeitig die daraus resultierenden Entgeltansprüche geltend machst.
yamato:
Wenn ich @spid richtig verstehe hättest Du Anspruch rückwirkend für 6 Monate auf die Nachzahlung.
Da der AG aber tarifrechtlich nicht so fit zu sein scheint könnte es sein, dass er Deinen Antrag (m.E. fälschlicherweise) als Geltendmachung im tarifrechtlichen Sinne ansieht und die Nachzahlung rückwirkend ab 01/18 gewährt. Bauen würde ich aber nicht darauf.
Du solltest Dich daher über alles freuen was die genannten 6 Monate überschreitet.
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