Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Dauer nach Höhergruppierung
Spid:
Naja, wenn der AG schriftlich erklärt, er verzichte auf die Einrede des Verfalls, wäre der Anfangsverdacht eines Betruges weitgehend entkräftet.
WasDennNun:
Könnte man eigentlich gegen diese Personen Schadensersatzklage einreichen?
Betrug wäre es doch, wenn es vorsätzlich geschieht?
Könnten die sich auf ihre Dummheit/Unfähigkeit berufen?
Spid:
Klar, werden sie auch. Die objektiven TBM sind jedoch offenkundig erfüllt, ob die subjektiven TBM erfüllt sind, kann nur ein Ermittlungsverfahren ergeben. Ein solches wäre also zu eröffnen, dann müßte die Staatsanwaltschaft schauen, was sich aus den sichergestellten Akten, elektronischen Daten und Zeugenbefragungen ergibt.
WasDennNun:
Und dann kommt der Freispruch: ;D ;D ;D
Begründung: Sie wussten nicht was sie taten und was ihre Aufgaben sind. ;D ;D ;D
Spid:
Ich denke nicht, daß es überhaupt zu einem Strafverfahren käme, mithin gäbe es auch keinen Freispruch. Es gäbe aber schöne Bilder von Polizisten und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft, die zur Beweissicherung Kartons mit Akten und Computer aus der Stadtverwaltung schleppen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version