Autor Thema: Gleichstellungsbeauftragte  (Read 13596 times)

Cariva

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Gleichstellungsbeauftragte
« am: 22.08.2019 11:33 »
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob ich im Vorzimmer vom Bürgermeister auch gleichzeitig Gleichstellungsbeauftragte sein dürfte?
Vielen Dank!
Cariva

Spid

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Antw:Gleichstellungsbeauftragte
« Antwort #1 am: 22.08.2019 11:36 »
Es gibt keine Regelung, die für die Gleichstellungsbeauftragte einen bestimmten Ort vorschriebe. Mithin kannst Du Gleichstellungsbeauftragte duchaus im Vorzimmer des BM sein - oder auf der Toilette, in der Teeküche, dem Flur im 2. Obergeschoss...

Cariva

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Antw:Gleichstellungsbeauftragte
« Antwort #2 am: 22.08.2019 11:41 »
Danke für die Info! Mein Chef, der Bürgermeister, sagte mir nämlich gerade zwischen Tür und Angel, dass ich dieses Amt wegen meiner "Nähe" zur Führungsposition nicht ausüben dürfe.

Skedee Wedee

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Antw:Gleichstellungsbeauftragte
« Antwort #3 am: 22.08.2019 12:10 »
Er möchte eher aus bestimmten Gründen nicht, dass Du diese Tätigkeit ausübst bzw. übertragen bekommst und versteckt sich hinter dieser fadenscheinigen Begründung.

was_guckst_du

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Antw:Gleichstellungsbeauftragte
« Antwort #4 am: 22.08.2019 13:09 »
...eine gewisse "Gewissenkonfliktbasis" ist allerdings gegeben...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

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Antw:Gleichstellungsbeauftragte
« Antwort #5 am: 22.08.2019 13:15 »
Also ich kann nur folgendes sagen: wenn es bei mir eine Gleichstellungsbeauftragte gäbe und die Stelle zu besetzen wäre, hielte ich die TE aufgrund des bisherigen Verlaufs dieses Threads für eine hervorragende Besetzung.

Skedee Wedee

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Antw:Gleichstellungsbeauftragte
« Antwort #6 am: 22.08.2019 13:31 »
Also ich kann nur folgendes sagen: wenn es bei mir eine Gleichstellungsbeauftragte gäbe und die Stelle zu besetzen wäre, hielte ich die TE aufgrund des bisherigen Verlaufs dieses Threads für eine hervorragende Besetzung.

Aus Sicht des AG mit Sicherheit.

was_guckst_du

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Antw:Gleichstellungsbeauftragte
« Antwort #7 am: 22.08.2019 13:36 »
...warum sollte auch eine Gleichstellungsbeauftragte nicht mal Kaffe für ihren Chef kochen?... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Cariva

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Antw:Gleichstellungsbeauftragte
« Antwort #8 am: 22.08.2019 13:49 »
Dass es Gewissenskonflikte geben könnte, ist mir natürlich bewusst. Dennoch kann ich mir diese Aufgabe für mich gut vorstellen und bin auch jemand, der beide Bereiche voneinander trennen kann.

Die Möglichkeit, dass mein Chef dies aus taktischen Gründen nicht möchte, besteht durchaus. Allerdings würde ich mir dann eher ein offenes Wort wünschen als ein "Das dürfen Sie nicht, da Sie im direkten Umfeld der Verwaltungsleitung beschäftigt sind.", was nach euren Beurteilungen wohl eine fadenscheinige Ausrede ist.

Nun fehlen mir noch ein paar §§, die eindeutig belegen, dass meine Position kein Ausschlusskriterium ist. Falls da jemand etwas griffbereit hat, nehme ich die Infos gerne.

Vielen Dank allen schon einmal für die Antworten!

Skedee Wedee

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Antw:Gleichstellungsbeauftragte
« Antwort #9 am: 22.08.2019 13:53 »
Nun fehlen mir noch ein paar §§, die eindeutig belegen, dass meine Position kein Ausschlusskriterium ist. Falls da jemand etwas griffbereit hat, nehme ich die Infos gerne.

Du siehst das falsch. Dein Chef soll Dir mitteilen, nach welchen Paragrafen Deine jetzige Tätigkeit ein Ausschlusskriterium ist.

Unbenommen besteht natürlich ein gewisser Interessenskonflikt zwischen Deiner jetzigen Tätigkeit und der Aufgabe einer Gleichstellungsbeauftragten.

was_guckst_du

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Antw:Gleichstellungsbeauftragte
« Antwort #10 am: 22.08.2019 14:03 »
...in NRW zumindest, soll eine Interessenkonflikt mit den sonstigen dienstlichen Augaben vermieden werden (§ 16 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz)...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Keeper83

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Antw:Gleichstellungsbeauftragte
« Antwort #11 am: 22.08.2019 14:05 »
Also ich kann nur folgendes sagen: wenn es bei mir eine Gleichstellungsbeauftragte gäbe und die Stelle zu besetzen wäre, hielte ich die TE aufgrund des bisherigen Verlaufs dieses Threads für eine hervorragende Besetzung.

Hin und wieder fehlt mir einfach der "gefällt mir"-Button für einzelne Beiträge. Herrlich.  ;D

Bastel

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Antw:Gleichstellungsbeauftragte
« Antwort #12 am: 22.08.2019 14:05 »
Machen Gleichstellungsbeauftragte eigentlich irgendetwas sinnvolles?

RsQ

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Antw:Gleichstellungsbeauftragte
« Antwort #13 am: 22.08.2019 14:17 »
Machen Gleichstellungsbeauftragte eigentlich irgendetwas sinnvolles?

Wie man hört, sollen sie die Gleichstellung von Frauen fördern und unterstützen. Leider ist es inzwischen oft so, dass es auch Gleichstellungsbeauftragte bräuchte, die die Interessen von Männern im Blick haben.

was_guckst_du

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Antw:Gleichstellungsbeauftragte
« Antwort #14 am: 22.08.2019 14:24 »
Machen Gleichstellungsbeauftragte eigentlich irgendetwas sinnvolles?

...bei uns führen sie in Vorstellungsgesprächen das Protokoll... ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

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