Ich würde gerne wissen, ob es generell zulässig ist, gleichzeitig zwei Arbeitsverträge mit anteiligen Stellenpositionen im TV-L anzunehmen, wenn man dadurch 100% Arbeitszeit überschreitet. Beispielsweise eine E-13 mit 50% und eine weitere E-13 mit 65%, also ingesamt 115%. Nach meinem Wissensstand überschreitet man damit die gesetzlich zulässige Wochenarbeitszeit nicht. Ergeben sich daraus (andere) rechtliche Probleme? (Die Stellen wären bei unterschiedlichen Arbeitgebern und ggf. sogar in unterschiedlichen Bundesländern angesiedelt.) Vielen Dank vorab für hilfreiche Infos!