Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Eingruppierung in TVöD SUE korrekt, wenn TVöD Bund gefördert wird?

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Teberater:
Hallo,
ich arbeite in einer Beratungsstelle, die durch Bundesmittel gefördert wird. Die Ausschreibung vom Bund lässt eine Bezahlung nach TVöD E12 zu, mein Vertrag ist aber auf TVöD Sue 12 ausgestellt. Da dies einen erheblichen Unterschied macht, möchte ich nachfragen, ob dies zulässig ist. Die Argumentation ist, dass mein Vertrag in die restliche Struktur des Unternehmens passen muss. Meine Tätigkeit ist jedoch mit keiner im Unternehmen vergleichbar, sondern lediglich mit den anderen Beratungsstellen, die bundesweit geschaffen wurden, jedoch bei anderen Trägern angesiedelt sind. Dort wird durchaus nach TVöD e 12 entlohnt.
Muss ich mich mit meinen KollegInnen in meinem Unternehmen vergleichen oder kann ich nicht vielmehr auf meine Tätigkeit verweisen und die gleichwertige Entlohnung für diese?

Bastel:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der TVÖD und SUE die gleichen Tätigkeitsmerkmale in der 12er haben.

Spid:
Besteht beiderseitige Tarifbindung?

Teberater:
Was bedeutet beiderseitige Tarifbindung? Also da nach Tarif gefördert wird, gehe ich davon aus.

Bastel:
Bist du in der Gewerkschaft? Ist der AG im AG Verband?

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