Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Eingruppierung in TVöD SUE korrekt, wenn TVöD Bund gefördert wird?

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Spid:
§3 Abs. 1 TVG: Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrages ist.

Sofern das nicht der Fall ist: Du nimmst aus irgendeinem Grunde an, auf das Arbeitsverhältnis fände der TVÖD in der Fassung, die zwischen Bund und Gewerkschaften geschlossen wurde, Anwendung. Das kann nur aufgrund von beiderseitiger Tarifbindung oder arbeitsvertraglicher Bezugnahme der Fall sein. Was steht dazu im Arbeitsvertrag?

Teberater:
 Es ist ein kirchlicher Arbeitgeber, der hat ja an sich den kirchlichen Tarifvertrag, wir werden aber nach TVöD SUE bezahlt. Das steht in meinem Arbeitsvertragl
 

Spid:
Kirchliche Arbeitgeber haben keine Tarifverträge. Dort gibt es kollektive Arbeitsvertragsrichtlinien. Das ist etwas ganz anderes.

Es gibt keinen "TVÖD SUE". Mithin kann eine solche vertragliche Bestimmung keine Wirkung entfalten. Zudem ist immer noch nicht klar, wie weit die Verweisung im Arbeitsvertrag geht.

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