Es gibt grundsätzlich 3 Beamtenverhältnisse (es gibt noch mehr, aber für Dich wichtig zu wissen sind nur diese drei Beamtenverhältnisse):
1. Der Beamte auf Widerruf
2. Der Beamte auf Probe
3. Der Beamte auf Lebenszeit
§ 4 Beamtenstatusgesetz hilft schon einmal viel weiter.
In der Ausbildung/Studium ist der Lernende Widerrufsbeamter. Das hängt damit zusammen, dass das (Ausbildungs-)Beamtenverhältnis mit Bestehen oder dem endgültigen Nichtbestehen endet.
Die Ausbildung/Studium schließt mit der Laufbahnprüfung ab. Diese benötigst Du, um anschließend in der von Dir angestrebten Laufbahn arbeiten zu können.
Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist das Standard-Beamtenverhältnis und bildet die Regel. Bevor sich jedoch ein Dienstherr einen Beamten lebenslang "ans Bein bindet", soll er ihn testen können. Also ist nach der Ausbildung/Studium das Probebeamtenverhältnis vorgesehen, das grundsätzlich 3 Jahre dauert (§ 10 Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit den entsprechenden Beamtengesetzen des Bundes bzw. der Länder). Die Probezeit kann verkürzt oder auch verlängert werden. Nach maximal fünf Jahren endet die Probzeit (siehe § 10 Beamtenstatusgesetz). In dieser Probezeit soll sich der Beamte bewähren und er wird grundsätzlich mehrfach beurteilt. Bewährt er sich, wird der Beamte zur Probe zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Bewährt er sich nicht, ist er zu entlassen.
So gesehen ist man in der Regel Beamter auf Widerruf und schließt seine Ausbildung/Studium mit der Laufbahnbefähigung ab. Die Laufbahnbefähigung ermöglicht Dir, Dich auf freie Planstellen bei einem Dienstherrn zu bewerben. Wenn Du erfolgreich das Auswahlwahlverfahren abgeschlossen hast und eingestellt wirst, erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Probe. Du arbeitest ganz normal in Deinem Sachgebiet/Aufgabengebiet. Es erfolgen mehrere Beurteilungen und bei Bewährung wird anschließend die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ausgesprochen.