Kündigungsfristen als Angestellter im öD

Begonnen von Fleißige Biene, 26.08.2019 08:11

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Fleißige Biene

Hallo in die Runde, ich möchte gerne als Angestellter im öD von einem Bundesland zum anderen Bundesland wechseln. Ich bin jetzt mehr als 8 Jahre im öD. Welche Kündigungsfristen habe ich zu beachten? Danke.

Chrille1507

Hallo,

angenommen für Sie gilt der TV-L, dann hilft ein Blick in den § 34 TV-L weiter.
Genau sagen kann ich Ihnes es nicht, da "mehr als 8 Jahre" sehr ungenau ist.

Fleißige Biene

Ich bin mehr als 8 Jahre im öD tätig als Angestellter. Für mich gilt der TV-L.

Fleißige Biene

Es geht darum, welche Kündigungsfrist ich als Angestellter habe nach mehr als 8 Jahren im öD, also nicht der Arbeitgeber.

Chrille1507

Ja aber was heißt denn mehr als 8 Jahre? 15 Jahre sind auch mehr als 8 Jahre.

Wie gesagt ein Blick in den §34 TV-L bringt Sie da sehr schnell weiter.

Kaffeetassensucher

Zitat von: Fleißige Biene in 26.08.2019 08:24
Es geht darum, welche Kündigungsfrist ich als Angestellter habe nach mehr als 8 Jahren im öD, also nicht der Arbeitgeber.

Steht da ja nirgendwo, dass die nur für den Arbeitgeber gelten.  ;)

Für beide gelten dieselben Fristen.

Fleißige Biene

Ich bin 8 Jahre und 2 Tage dabei im öD. Ich dachte immer, es gibt unterschiedliche Kündigungsfristen?

lowsounder

43§ 34Kündigung des Arbeitsverhältnisses(1)
1DieKündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss.
2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)

bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.


Chrille1507

Ja gibt es auch. Wie gesagt, ein kurzer Blick in den Tarifvertrag bringt Klarheit.

Aber für Sie gilt eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Schluss des Kalendervierteljahres.

WasDennNun

Zitat von: Fleißige Biene in 26.08.2019 08:29
Ich bin 8 Jahre und 2 Tage dabei im öD. Ich dachte immer, es gibt unterschiedliche Kündigungsfristen?
AG und AN habe idR die gleichen Fristen.

Wenn man vorher getrennte Wege gehen will, kann man einen Aufhebungsvertrag machen.

Chrille1507

Guten Morgen,

ich bräuchte zu einem ähnlichen Thema nun auch Eure Hilfe.

Person P ist als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Hochschule (TV-L) beschäftigt und hatte dort immer befristete Arbeitsverträge bekommen. Nun hat sie sich anderweitig beworben und wird den Arbeitgeber wechseln. Laut TV-L hätte sie eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Schluss des Kalendervierteljahres.
Laut Aussage ihrer Personalstelle hat sie aber nur einen Monat Kündigungsfrist, da jeweils befristete Arbeitsverträge vorlagen. Der § 34 Abs. 3 TV-L regelt das ja anders.

Wie wäre jetzt Euer Vorgehen? Kündigung zum Stichtag nach § 34 TV-L oder Kündigungstermin gemäß Aussage der Personalstelle?

Eine schnellere Kündigung wäre Person P sehr lieb, da der neue Arbeitgeber diverse Vorteile bietet.

Spid

Man kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis kündigen - sofern die Gegenseite keine Kündigungsschutzklage erhebt, wird die Kündigung wirksam. Da bei einer Kündigung zum von der Personalstelle genannten Termin derlei nicht zu erwarten ist...

Chrille1507

Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Das war auch die erhoffte Antwort.