Hallo zusammen.
Folgender Sachverhalt:
Vom 15.03.2017 - 31.05.2019 habe ich an einer Universität eine Projektstelle (befristet und 50% Teilzeit) bekleidet. Diese war in der EG 13 eingruppiert. Ich habe am 01.06.2019 nun eine unbefristete Stelle NiWi (nichtwissenschaftlich) zu 50% und in der EG11 angenommen. Das Ganze wurde dann etwas problematisch, da Universitäten keine NiWi unbefristet und WMA befristet gleichzeitig beschäftigen, da man dann wohl bei der WMA Stelle eine Entfristung einklagen könne. Die Lösung der Situation (nach einem ellenlangen hin und her) war dann eine Aufkündigung meiner WMA Stelle, und eine Aufstockung der unbefristeten NiWi EG11 Stelle, um die alte WMA Projektstelle (letztlich also eine 100% Tätigkeit mit 2 verschiedenen 50% Stellen). Das ganze wieder befristet (diesmal bis Mitte 2025) und mit der exakt selben Tätigkeitsbeschreibung (es ist auch faktisch der selbe Job). Jedoch sah das die Personalabteilung wohl anders und hat die Tätigkeit "wohlwollend" sogar unter EG11 gesehen, und dann argumentiert das dann die EG11 der neuen Stelle überwiegt... (da dachte ich mir direkt was ist denn jetzt hier verkehrt??!?!
).
Nun ja letztendlich habe ich mich dann mit dem "downgrade" abgefunden, da eine unbefristete Stelle auch einiges Wert ist. Ich bin mir nicht mehr sicher wie die Argumentationsebene der Personalabteilung war... laut meiner Chefin hängt so eine Eingruppierungs-Beurteilung auch immer stark von der Person ab die sie vornimmt / ob da Chefs stark Einfluss nehmen können (Beispiesweise wichtige Personen wie Prorektoren o.Ä.) etc...
Witzigerweise lese ich jetzt vor ein paar Tagen das eine andere Uni dieselbe Projektstelle die ich bekleide (also inhaltlich ist es einfach exakt das gleiche Projekt, ich habe zwar keinen Zugang zu der Tätigkeitsbeschreibung aber die Ausschreibung liest sich auch Deckungsgleich mit der meinen), auch als NiWi 50% EG13 unbefristet! (Ich meine mich auch erinnern zu können, dass etwas in die Richtung "WMA würde ja eh immer höher eingruppiert werden, wegen der befristung" gesagt wurde...).
Ich hoffe das die Schilderung einigermaßen verständlich ist. Kann mir da jemand ein wenig helfen mit Erfahrungen / Rat bezüglich so einem Sachverhalt? Ist das "rechtlich" sauber, dass eine Stelle die sich inhaltlich absolut nicht verändert hat dann bei einem Wechsel von WMA -> NiWi dann so drastisch ändert? (-> nochmal in der Personalabteilung hieß es wohl sogar sie würden diese Tätigkeit eher EG9-10 sehen... und nur wegen der anderen EG11 Stelle würde die 100% Stelle dann auf EG11 liegen). Das heißt ja faktisch nochmal zusammengefasst, dass meine Uni eine Stelle die als WMA EG13 war, als NiWi jene Stelle dann mit EG9 / EG10 beurteilt...
Vielen Dank schonmal im Voraus für jede hilfreiche Antwort